Abfindung und Krankenkassenbeitrag

Hallo, werde mit meinen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schliessen dafür bekomme ich eine Abfindung die bis zu meiner Rente mit 63 in Höhe von 3200 euro brutto monatlich gezahlt wird. Frage wieviel Krankenkassenbeitrag muss ich von diesem Geld bezahlen oder wie wird der Krankenkassenbeitrag in dem Fall berechnet. Ich will nicht zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos zu melden oder muss ich das?

Hallo

kurze knappe Antwort:

Bis zur BBG unterliegt dies der Beitragsberechnung der GKV. Bitte ein Gespräch mit der zuständigen Krankenkasse führen, um Ärger / Nachzahlungen zu vermeiden.

Das hat nichts mit Ihrer Frage zur Arbeitslosigkeit zu tun. Natürlich können Sie sich AL melden - was spricht dagegeben ?

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo tnt99

am Besten zur Kranken-Kasse gehen, dort wird erfragt ob noch weitere Einkünfte bestehen und ob Ihr Status Pflichtig oder freiwillig ist.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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Mit der Wirkkeit des Aufhebungvertrages ist auch die Krankenversicherung aufgehoben. Wenn du dich nicht abeitslos meldest, musst du dich freiwillig weiter versichern. Grundlage für dn Beitrag is dann natürlich die Summe der Abfindung verteilt auf die Monate bis zum Renteneintritt. (14,9 %).

Aber wer hindert dich denn, dich arbeitslos zu melden. Du bekommst zwar 12 Wochen Sperre, wärst aber weiterhin versicherungspflichtig. Als auch für deine Rente zählt die Zeit weiter.

Hallo,

normalerweise wird sowas als Vorruhestand vereinbart und dann würde der Arbeitgeber alle Sozialabgaben darauf weiterzahlen, so als wäre man weiter beschäftigt.

Wenn es wirklich eine Abfindung ist, d.h. man scheidet sofort komplett aus, muss man sich freiwillig in der Kasse weiterversichern und zahlt dann 15,5% plus Pflegeversicherung (zzt. mind. 1,95%)selbst.

Viel Glück

Barmer

Hallo tnt99,

da Du Dich ja nicht beim Arbeitsamt meldest musst Du Dich für die Zeit freiwillig krankenversichern (vermutlich würdest Du sowieso nichts vom Arbeitsamt bekommen solange Du die Abfindung erhälts, aber das weiß ich nicht genau), daher kannst Du sagen 1,95% Pflegeversicherung + 14,9% Krankenversicherung, falls Du aber auch noch andere Einkünfte hast, Mieteinnahmen z.B. hohe Zinsen usw wird dies dann auch zum Einkommen dazugerechnet!!! Alles Gute

Hallo, natürlich sind 14,9 % richtig. Krankengeld wird ja nicht benötigt.

Sorry

Barmer

Hallo,
die Beiträge werden vom Brutto-Gesamt-Einkommen berechnet. Also auch Einnahmen aus Vermietung- Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Zinseinkünfte ect.
Es wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (45.900 Euro pro Jahr) berechnet. Krankenversicherung 14,9 % und Pflegeversicherung 1,95 % vom Bruttogesamteinkommen. Es ist niemand verpflichtet sich arbeitslos zu melden.

Hallo
Sie müssen 15,5 % von 3200,-€ monatl. als Beitrag an Ihre GKV zahlen.
Mfg
E.R.-M.

Das Arbeitsamt ist auch Tabu für Dich. Klar, kannst melden, dass Du jetzt keine Arbeitnehmer mehr bist. Aber Leistungen gibt´s keine.
Die Beiträge sind bei allen Kassen gleich: 15,5 %
Wenn ich dir einen Tipp geben darf: die z.Zt. (schon seit längerem) beste Kasse ist die HEK. Soll keine Werbung sein. Ich habe nichts davon. Ob Du da rein gehst oder nicht.
Hupftiegel

Hallo,

nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.09.2008 bleibt auch während der Freistellungsphase ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen. D.h., der Beitragsabzug bleibt genau so wie bei einem Arbeitnehmer.
Arbeitslosengeldantrag entfällt deshalb meiner Meinung nach.

Mit seinem Urteil vom 24.09.2008 (B 12 KR 22/07 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die vereinbarte, unwiderrufliche Freistellung eines Mitarbeiters bis zu dem Zeitpunkt seines Ausscheidens nicht zu einem Fortfall der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führt - und damit zu einer erheblichen Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beigetragen.

Ich hoffe, ich konnte helfen…
MfG
Frankie

15,5% KV plus 2,2% Pflege (wenn kinderlos)
Zum Rest kann ich nichts sagen

Hallo tnt99,

ich habe da etwas bei der DAK gefunden, da steht zu dem Thema einiges drin.

http://www.dak.de/content/files/abfindungen.pdf

Sie müssen sich „Arbeitslos“ melden, ggf. erhalten Sie dadurch die Sozialversicherungsplicht aufrecht.

Beste Grüße
tripleZ

hallo, soweit reicht mein Arbeitsrechtswissen nicht

Hallo Sprengstoff,

bin leider im Krankenhaus, Internet sehr schlecht.

MfG -Leo

Hallo,

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…

das habe ich im Netz gefunden.

Da das Thema sehr komplex ist und viele Dinge bei der Aufhebung des Arbeitsverhältnissen zu beachten sind, möchte ich hier keine weitere Stellungnahme abgeben.
Ich würde eine Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Gruß
Franjo

Hallo tnt99,

entschuldige die sehr verspätet Antwort.
In deinem Fall muss von der gesamten monatlichen Abfindungssumme der einheitlich vorgeschriebene Beitragsatz von 15,5 % von Dir selbst bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen
sigi-der-schwabe