Mein Arbeitgeber will mich nach der Elternzeit nicht mehr weiterbeschäftigen (habe TZ fristgerecht beantragt, wird verweigert; hatte vorher Vollzeit). Nun bietet er eine Abfindung in Höhe von 0,5x11 Bruttogehalt (11 Jahre Betriebszugehörigkeit) an. Ich aheb allerdings noch 5 Monate Kündigungsfrist; kann ich für diese Zeit auch noch das Gehalt verlangen?
Insgesamt also 0,5x11 + 0,5 (TZ 20 Stunden)x5 Monate?
Kündigungsfrist heißt nicht nur, dass man soviel vorher die Kündigung einreichen muss, sondern dass auch noch so lange zu arbeiten ist - natürlich gegen vollen Lohn. Sollte übrigens eine Abfindung als Entschädigung dafür gezahlt werden, dass die Kündigungsfrist verkürzt wird, so wird die Arbeitsagentur für diese Zeit kein Arbeitslosengeld zahlen (siehe auch www.abfindunginfo.de/arbeitslosengeld.htm).
Ich hätte ja weiter gearbeitet, aber dem Chef passt eine Teilzeitkraft nicht. Nun bietet er mir diese Abfindung an (0,5 x 11). Jetzt wollte ich eigentlich wissen, ob er auch noch die Kündigungsfrist einhalten muss (würde gerne die 5 Monate noch arbeiten). Der AG meint, dass auch der Anspruch auf die Kündigungsfrist (5 Monate Gehalt) mit der Abfindung abgegolten ist!
Tja, das ist gerade Verhandlungssache. Natürlich kann er versuchen, Dir mit der Abfindung die Kündigungsfrist abzukaufen, doch dann bleibt nichts über von der Abfindung. Denn die 5 Monate Kündigungsfrist machen 5 Monatsgehälter aus (0,5 x 11 machen nur 5,5 Monatsgehälter aus). Wenn Du Dich darauf einlässt, wird Dir das Arbeitslosengeld für die 5 Monate gestrichen, so dass Du die 5 Monate von der Abfindung leben musst.
Wenn er meint, dass das Angebot 0,5 x 11 dem Kündigungsschutzgesetz entspricht (siehe z. B. www.gesetze-ganz-einfach.de/kschg/kschg1a.htm), so irrt er.
Ich würde mich nicht auf seinen Vorschlag einlassen.