Hallo,
sagen wir, ein großer Konzern plant einen Stellenabbau.
sagen wir, er biete großzügige Abfindungen im Falle einer Aufhebung (z.B.: 150.000€).
sagen wir, er stelle sofort frei, zahle aber den Lohn gemäß Kündigungsfristen weiter.
sagen wir, er ließe dem Arbeitnehmer gestaltungsspielraum beim Endtermin: Wenn jemand z.B. 2 Monate früher gehen will, so wird der entsprechende Bruttolohn auf die Abfindung draufgepackt (*)
sagen wir, der Arbeitnehmer will danach vorerst nicht mehr arbeiten, also auch kein ALG etc.
Wenn nun der Arbeitnehmer (AN) seine Einkommenssteuer gemäß 4/5-Regelung optimieren will, so wäre das Optimum ja, wenn er 1 Tag im neuen Jahr arbeitet, dafür z.B. 100€ lohn bekommt und danach die Abfindung erhält. Ginge sowas?
Falls der AG sowas nicht unterstützt, wäre es denkbar, dass das Arbeitsverhältnis in 2015 endet und die Abfindung in 2016 bezahlt (versteuert) wird?
Oder dass er im Januar arbeitet und in dem Monat auf seinen Lohn verzichtet?
Oder ggf. 19 Tage unbezahlten Urlaub nimmt
oder so?
Laut Rechner vermindert jeder im Januar 2015 verdiente Euro Brutto das Netto insgesamt.
Gruß
achs