Abfindung und Kündigungstermin optimieren

Hallo,

sagen wir, ein großer Konzern plant einen Stellenabbau.
sagen wir, er biete großzügige Abfindungen im Falle einer Aufhebung (z.B.: 150.000€).
sagen wir, er stelle sofort frei, zahle aber den Lohn gemäß Kündigungsfristen weiter.
sagen wir, er ließe dem Arbeitnehmer gestaltungsspielraum beim Endtermin: Wenn jemand z.B. 2 Monate früher gehen will, so wird der entsprechende Bruttolohn auf die Abfindung draufgepackt (*)
sagen wir, der Arbeitnehmer will danach vorerst nicht mehr arbeiten, also auch kein ALG etc.

Wenn nun der Arbeitnehmer (AN) seine Einkommenssteuer gemäß 4/5-Regelung optimieren will, so wäre das Optimum ja, wenn er 1 Tag im neuen Jahr arbeitet, dafür z.B. 100€ lohn bekommt und danach die Abfindung erhält. Ginge sowas?

Falls der AG sowas nicht unterstützt, wäre es denkbar, dass das Arbeitsverhältnis in 2015 endet und die Abfindung in 2016 bezahlt (versteuert) wird?
Oder dass er im Januar arbeitet und in dem Monat auf seinen Lohn verzichtet?
Oder ggf. 19 Tage unbezahlten Urlaub nimmt
oder so?

Laut Rechner vermindert jeder im Januar 2015 verdiente Euro Brutto das Netto insgesamt.

Gruß
achs

Servus,

hierzu bietet der „Abfindungserlass“ nähere Auskunft. Es ist für die „Fünftelung“ unschädlich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich darauf einigen, dass die Abfindung erst im Folgejahr fällig sein und abgerechnet werden soll.

Turnereien wie „einen Tag im neuen Jahr arbeiten“ sind in so einer Situation wenig empfehlenswert, weil sie sozusagen die Fahne schwenken, auf der steht „Hier ist getrickst worden!“, und auf diese Weise einen lästigen Rattenschwanz im Kielwasser von § 42 AO auslösen können, selbst wenn auf dieser Schiene alles in Ordnung ist.

Mit dem zitierten Rechner oder seiner Bedienung stimmt übrigens was nicht: Jeder zusätzliche Euro Gehalt mindert über Erhöhung des Steuersatzes das Netto aus der Abfindung um ein paar Cent, aber er erhöht das Netto insgesamt, weil es trotz aller entsprechenden Gerüchte keinen Grenzsteuersatz von über 100 % gibt.

Schöne Grüße

MM

(*) der AG spart sich dabei die Lohnnebenkosten und sieht das als Anreitz.
(*2) sagen wir, die Abfindung mit und ohne draufgepackten Monatslöhne übersteigt ein Jahresbrutto deutlich

Hallo Martin

vielen Dank für Deine Ausführungen

rein rechnerisch stellt es sich mir so dar: Sagen wir Verdienst 0€ und Grenzsteuersatz 21%. Wenn ich nun 1€ verdiene, erhöht sich die Steuerlast der 1/5-Abfindung um 21Cent (weil die 1/5-Abfindung quasi um 1€ „verschoben“ wurde). Diese 21Cent zahle ich aber 5 Mal (für alle 5/5tel), somit dann 1€05. Oder habe ich einen Denkfehler?

Gruß
achim

Hallo Achim,

die Fünftel sind ja aber auch fünfe:

1,05 € / 5 € = 0,21, mit denen die Rechnung auch angefangen hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

mir ist nicht klar, was Du damit sagen möchtest. Meine Überlegung: Wenn ich 1€ (mehr) im neuen Jahr verdiene, zahle ich 1.05€ Steuern mehr auf die Abfindung.

Jeder Euro mehr Abfindung würde das Netto erhöhen (hier nicht Thema).
Ein Euro mehr Arbeitslohn erhöht hier die Steuer auf die Abfindung um mehr als ein Euro (1,05€) --> ein Euro mehr Arbeitslohn senkt das Netto-Einkommen absolut.