Abfindung und Probezeit

Hallo,

ich hatte in letzter Zeit das zweifelhafte Vergnügen bei Güteterminen als Vertreter meines Arbeitsgebers aufzutreten.
Als man sich dann endlich auf den Geldbetrag geeinigt hatte wurde einmal bei der Berechnung (letztes Monatsgehalt *0,5 * Arbeitsjahre) die Probezeit ( 6 Monate ) mitgerechnet und einmal nicht (AG München). Gibts da eigentlich keine Regelung ?

Danke und Gruß

Hallo,

ich hatte in letzter Zeit das zweifelhafte Vergnügen bei
Güteterminen als Vertreter meines Arbeitsgebers aufzutreten.
Als man sich dann endlich auf den Geldbetrag geeinigt hatte
wurde einmal bei der Berechnung (letztes Monatsgehalt *0,5 *
Arbeitsjahre) die Probezeit ( 6 Monate ) mitgerechnet und
einmal nicht (AG München). Gibts da eigentlich keine Regelung
?

Hallo.

Eine „feste Regelung“ in dem Sinne gibt es nicht. Die Gerichte urteilen hier bundesweit ganz unterschiedlich. Letztendlich ist eine Abfindung Verhandlungssache. Die überhaupt einzige halbwegs „greifbare“ gesetzliche Grundlage auf einen „Anspruch auf Abfindung“ findet man im KSchG für den Fall einer gewonnen Küschutzklage mit anschließendem Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses (KSchG §§ 9 ff.).

In allen Fällen kann man aber lediglich die Faustformel von 1/2 Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr als grobe Orientierung zugrunde legen. Je nach Kammer bzw. Sachverhalt (z.B. Lebensalter des Arbeitnehhmers) wird das Ganze innerhalb der einzelnen Gerichte sehr unterschiedlich gehandhabt. Zwischen 1/4 und 1 ganzes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr ist da alles möglich.

Und letztendlich mußt Du dem Vorschlag zur Güte ja nicht zustimmen…:smile:

Gruß,
LeoLo