Ein Arbeitnehmer erhält bei Aufhebungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 5 TEUR.
Diese Summe ist meines Wissens nach steuerfrei.
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Unterliegt sie aber dem Progressionsvorbehalt oder nicht? Führt sie also zu einem höheren Steuersatz?
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Auf der Lohnsteuerkarte des AB wurde die Abfindung nicht eingetragen. Muss sie in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden? Wenn ja, wo ?(Anlage N, Zeile 10?).
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Woher weiss das FA, dass der AN eine Abfindung in dieser Höhe erhalten hat, wenn er sie nicht in der Einkommenssteuererklärng angibt?
Ein Arbeitnehmer erhält bei Aufhebungsvertrag eine Abfindung
in Höhe von 5 TEUR.
Diese Summe ist meines Wissens nach steuerfrei.
Korrekt, nach § 3 Nr. 9 EStG bleiben € 8.181 steuerfrei
- Unterliegt sie aber dem Progressionsvorbehalt oder nicht?
Führt sie also zu einem höheren Steuersatz?
Da im § 32b EStG nicht genannt, kein Progressionsvorbehalt.
- Auf der Lohnsteuerkarte des AB wurde die Abfindung nicht
eingetragen. Muss sie in der Einkommenssteuererklärung
angegeben werden? Wenn ja, wo ?(Anlage N, Zeile 10?).
Nein dieser Betrag muss nicht angegeben werden
BARUL76