so recht will die Frage in keines der Bretter passen, aber da Unterhalt im weitesten Sinne mit Familie zu tun hat, wird sie hier gestellt.
Da sei ein geschiedener Arbeitnehmer, der mit einer Abfindung versehen, seinen Job verliert.
Dank langjähriger Tätigkeit für den bisherigen AG ist sei Summe nennenswert.
Der AN zahlt der Mutter für die Kinder Unterhalt, der Frau, da wieder verheiratet nichts mehr.
Haben die Kinder/die Mutter nun Anspruch auf einen Teil dieses Geldes?
Wenn ja, wie berechnet sich dieser Betrag.
Die Kinder sind ca. je 50 % bei Vater und Mutter anwesend.
„Abfindung: eine Abfindung soll i.d.R. die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen Einkommensverluste ausgleichen. Die Abfindung ist daher bis zur Höhe des alten Einkommens anzurechnen. Beispiel: 10.000,- € Abfindung, altes Einkommen 2.000,- €. Tritt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosigkeit ein, so ist die Abfindung über 5 Monate á 2.000,- € anzurechnen, d.h. während dieser 5 Monate gilt weiterhin ein monatliches Einkommen von 2.000,- €. Wird z.B. nach 3 Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden, so werden erstmal 3 Monate lang (während der Dauer der Arbeitslosigkeit) monatlich 2.000,- € angerechnet ( = altes Einkommen). Nach Ende der Arbeitslosigkeit sind dann noch 4.000,- € übrig. Verdient der Betreffende an seinem neuen Arbeitsplatz mindestes soviel wie vorher, also mindestens 2.000,- €, so kann er denn Rest der Abfindung für sich selbst verbrauchen, er wird nicht angerechnet. Verdient er aber an dem neuen Arbeitsplatz z.B. nur 1.500,- €, also 500,- € weniger als vorher, so muss er die Abfindung bzw. den Rest der Abfindung monatlich in Höhe der Differenz anrechnen. In unserem Beispiel, in welchem von der Abfindung noch 4.000,- € übrig ist, muss er also 8 Monate lang 500,- € seinem neuen Einkommen hinzurechnen, so dass er rechnerisch noch während dieser 8 Monate auf sein altes Einkommen von 2.000,- € kommt.“
ich hatte mal mit einem ähnlichen Fall zu tun. Für die Bewertung von Abfindungen gibt es wohl keine einheitlichen Regelungen bzw. Rechtssprechung. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Eine Abfindung kann z.B. als Vermögen des Empfängers in den Zugewinnausgleich einfließen. Oder sie kann über mehrere Jahre auf das Einkommen aufgeschlagen werden, und der Unterhalt errechnet sich dann nach den üblichen Regeln aus dem erhöhten Einkommen. Oder man trifft eine einvernehmliche Regelung über eine einmalige Abschlagszahlung.
Da es ja nicht um Ehegattenunterhalt geht, schätze ich, dass es auf die zweite Variante hinausläuft. Der Zeitraum, auf den verteilt wird, hängt von den persönlichen Umständen ab. Wenn z.B. ein neuer Job mit geringerem Einkommen angenommen wird oder der Betroffenen eine Zeit lang arbeitslos ist, dann kann die Abfindung zur Aufstockung des Monatseinkommens auf das bisherige Gehalt herangezogen werden, solange bis sie aufgebraucht ist.
Ein Problem an der Sache ist, dass die Höhe der Netto-Abfindung zum Zeitpunkt der Auszahlung meist nicht vorhersehbar ist sondern erst wenn der Steuerbescheid für das Jahr der Auszahlung vorliegt. Daher würde ich auf jeden Fall erst zum Steuerberater und dann erst zum Anwalt bzw. der Ex gehen.