Abfindung versteuern

Liebe/-r Experte/-in,

muss man eine Abfindung (z.B. Monatsgehalt) wie Lohn versteuern (also mit Lohnsteuer/Soli)?

Danke

Tom

Hallo,

die Abfindung ist kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung, gleichwohl der Lohnsteuer, diese wir also als Einmalzahlung der Lohnsteuer unterworfen, somit auch Soli und Kirchensteuer.

Je nach dem, wie Sie es mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, können Sie sich diese auch in mehreren Zahlungen zukommen lassen, um der Progression sofort zu entgehen, ob das Sinn macht, hängt aber davon ab, ob Sie bereits eine neue Anstellung haben oder nicht und wie hoch die Abfindung ist.

Grüße

Al

Liebe/-r Experte/-in,

muss man eine Abfindung (z.B. Monatsgehalt) wie Lohn
versteuern (also mit Lohnsteuer/Soli)?

Danke

Hallo Herr Anton, nicht grundsätzlich, es gibt unterschiedliche Steuersätze. Die Basis für einen z. B. ermäßigten Steuersatz ist im Grund der Abfindung zu suchen, danach entscheidet sich, ob wie normaler Lohn oder bspw. nach § 34 EStG ermäßigt wird.
Allgemein wird eine Abfindung aber zunächst mal wie normaler Lohn behandelt.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Hallo Tom,

ja, aber mit einem geringeren Anteil.

Beispiel: 100.000 Euro Abfindung. Dies würde neben dem bisherigen regulär bezogenen Gehalt zu einem sehr hohen Steuersatz führen (46 % = 46.000 Euro Steuer + Soli).

Deshalb zählen Abfindungen zu den außerordentlichen Einkünften und werden

  1. nur zu einem Fünftel (hier also nur mit 20.000 Euro) angesetzt und
  2. die hierauf entstehende Steuer wird verfünffacht.

Hört sich zunächst komisch an „Erst nur ein Fünftel, versteuern, dann die Steuer verfünffachen?“ aber, der Vorteil liegt im Steuersatz.

Werden nur 20.000 Euro versteuert, fällt vielleicht ein Steuersatz von 30 % an = 6.000 Euro Steuern, diesen Betrag dann x 5 = 30.000 Euro.

Vorteil: 16.000 Euro.

Noch ein Gestaltungstipp: Wenn Sie in diesem jahr gearbetet haben und wissen, dass Sie beim künftigen Arbeitgeber weniger verdienen werden, oder vielleicht noch einen Teil des nächsten Jahres arbeitslos sind, sollten Sie die Abfindung z.B. aufs nächste Jahr verschieben, oder nur teilweise ins nächste Jahr. So haben Sie den Vorteil doppelt.

Bitte aber vorher mit dem Arbeitgeber abklären.

Gruß
Ralf

Liebe/-r Experte/-in,

muss man eine Abfindung (z.B. Monatsgehalt) wie Lohn
versteuern (also mit Lohnsteuer/Soli)?

Danke

Tom

Danke, Ralf! Super Erklärung!

ja muss man. mit Abfindungen selbst kenne ich mich zwar nicht 100 % aus, aber ich habe schon gesehen, dass die auf den Lohnsteuerbescheinigungen aufgeführt werden.

kann mir aber vorstellen, dass die ermäßigt besteuert werden.

Hallo Tom,

ja.

Bei einer hohen Abfindung, zum Beispiel nach 20 jähriger Betriebszugehörigkeit kommt unter Umständen die Sogenannte 5-tel-Regelung zur Anwendung. Bitte denke daran eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Bei weiteren Fragen einfach an die Steuerexperten wenden (Steuerberater)

Sonnige Grüße von Sonja

PS: Sorry für die späte Antwort