Vielen Dank für die Info!!
Liebe Anita,
grundsätzlich: Abfindungen bei Aufhebung von Arbeitsverhältnissen unterliegen der vollen Einkommensbesteuerung (abgesehen von der legalen Möglichkeit der jahresübergreifenden Verteilung nach Absprache mit dem Arbeitgeber, aber das ist etwas komplex); sie sind aber sozialversicherungsfrei.
Ich gehe davon aus, dass Du und Dein Mann gemeinsam veanlagt seid/werdet. Im Fall der Selbststaendigkeit der Ehefrau werden alle Einkuenfte beider Ehepartner addiert und die Steuer im Splittingverfahren errechnet („Ehegattensplitting“, kurz gesagt: Die Summe beider Einnahmen werden je zur Haelfte auf die beiden Ehepartner verteilt und versteuert, was bei großem Einkommensunteschied beider Ehepartner grosse Steuervorteile bringt. Sind die Einnahmen der Ehefrau per se einkommenssteuerfrei (z.B. bei Lohnerstzleistungen etc.), rechnen die nicht mit, wenn das in den Vorjahren auch so gehandhabt wird. Es kann aber Faelle geben, wo eigentlich steuerfreie Einnahmen eines Ehepartners im Splittingverfahren doch zumindest teilweise angerechnet werden (näheres dazu im § 32b EStG Progressionsvorbehalt)
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html
Wenn bestimmte Voraussetzungen der Arbeitsaufloesung voirliegen, tritt die sog. „Fuenftelregelung“ in Kraft, d.h. die Abfindung wird, vereinfacht gesprochen, nicht komplett im Jahr des Ausscheidens, sondern zu je einem Fuenftel dem Einkommen des Abfindungsempfaengers in den folgenden fuenf Jahren zugeschlagen und versteuert (sorry, ich weiss, das ist alles ganz schrecklich, aber das deutsche Steuersystem ist nun mal so, wie es ist).
Link dazu: http://www.abfindunginfo.de/abfindu7.htm
Alles soweit klar? Wenn noch Fragen dazu sind, bitte auf den bekannten Weg schicken.
Gruss
Bernhard
Vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort!!
Anita
Ich hatte schon geantwortet,oder?
Ja, Thema ist durch. Danke, Grüße
Ich hatte schon geantwortet,oder?
Hallo,
sorry für die verspätete Antwort. Pauschal kann man das gar nicht sagen, da es immer auf den Steuersatz ankommt und alle möglichen Situationen berücksichtigt werden müssen, wie Werbungskosten, Betriebsausgaben o.ä. Vom Gefühl her würde ich jedoch sagen, dass bei dem 400 EUro Job mehr "rum"kommt, da dann der Steuersatz angewendet wird, der ohne weitere Einkünfte der Ehefrau zum Tragen kommt.
Grüße
Ja, danke!
Hallo Anita,
ich war krank ubnd bin jetzt erst wieder am PC.
eine "grobe! Antwort ist da eigentlich nicht möglich.
Die Abfindung bei Kündigung unterliegt bei Viotrklage der sonstigen Voraussetzungungen dem ermäßigten Steuersatz und das andere weitere Einkommen wird normal versteuert.