für eine pauschale Antwort ist das deutsche Steuerrecht zu komplex. Jedoch gilt hierbei umso niedriger das Einkommen desto besser. Dabei sind die EUR 400,00 aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältis genauso steuerpflichtig, wie selbstständige Einnahmen. Den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit könnten evtl. größere Aufwendungenen gegengerechnet werden.
Gerade bei diesen Summen wäre m.E. eine Hinzuziehung eines Profis (Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereines) eine sinnvolle Investition.
Gerade auch deshalb, weil sie bei der Abfindung die fünftel-Regelung in Anspruch nehmen sollten.
Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind steuerpflichtig und erhöhen damit die Steuerlast. Lediglich durch Freibeträge, Werbungskosten etc. kann das auch mal keine Steuer auslösen. Wenn die Kosten höher sind, als die Einnahmen, kann man hier evtl. sogar Steuern sparen.
Ein Minijob ist immer komplett steuerfrei. Dieser beeinflusst die Steuer bei einer Zusammenveranlagung also überhaupt nicht.
Bei Abfindungszahlungen lohnt es sich schon mal, genau hinzusehen, oder auch mal einen Steuerberater genau hinsehen zu lassen. Abfindungszahlungen sind auf jenden Fall steuerlich Anspruchsvoll, Antworten ohne den Ganzen Fall zu kennen, können schnell falsch sein.
Guten Tag Aita, sollten keine weiteren Einkünfte von beiden Ehegatten vorhanden sein und der geringfügige Job wird pauschal versteuert , ist das die steuerlich günstigste Variante.
Mit freundlichen Grüßen
P.D.
Hallo Aita,
auf jeden Fall die Kombination mit geringfügiger Beschäftigung, da die Abfindung sonst zusätzlich zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu versteuern ist. Bei der geringfügigen Beschäftigung bezahlt der Arbeitgeber pauschal die Steuer und damit ist die Sache bzgl. des Minijobs erledigt.
Bei der Einkommensteuer wird dann nur die Abfindung und das normale Gehalt angesetzt.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara
Darauf kann man nicht pauschal antworten. Es geht um viele tausend Euro Steuern, die man vor dem Fiskus retten könnte. Aber das verlangt gute Beratung.
Bitte nehmen Sie sich einen Steuerberater in Ihrer Nähe, der weiß dann was zu tun ist, um Ihnen die Steuern in Höhe des Preises eines neuen Klein- oder Mittelklassewagens zu „retten“.
Vielen Dank für den Tipp (Hinzuziehung eines Profis (Steuerberater), viele Grüße, Anita
Hallo Anita,
für eine pauschale Antwort ist das deutsche Steuerrecht zu
komplex. Jedoch gilt hierbei umso niedriger das Einkommen
desto besser. Dabei sind die EUR 400,00 aus dem geringfügigen
Beschäftigungsverhältis genauso steuerpflichtig, wie
selbstständige Einnahmen. Den Einnahmen aus selbständiger
Tätigkeit könnten evtl. größere Aufwendungenen gegengerechnet
werden.
Gerade bei diesen Summen wäre m.E. eine Hinzuziehung eines
Profis (Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereines) eine
sinnvolle Investition.
Gerade auch deshalb, weil sie bei der Abfindung die
fünftel-Regelung in Anspruch nehmen sollten.
Hallo,
natürlich ist es besser, wenn Sie einen 400 Euro-Job haben der über die Bundesknappschaft abgerechnet wird, denn dieser muß bei der Einkommensteuer nicht mehr angegeben werden.
Falls Sie mit IHrer Selbständigkeit 0 Gewinn oder sogar Verlust machen, dann würde sich dies sogar noch mindernd auf die Einkommensteuer auswirken.