Abfindung versteuern - selbst? Vom Ex-AG?

Liebe Experten,

angenommen, eine ‚kleine‘ Angestellte wird entlassen und reicht Kündigungsschutzklage ein.
Im weiteren Verlauf einigt man sich mit dem AG außergerichtlich auf einen Vergleich, in dem ihr 2.500 EUR brutto Abfindung zugestanden werden.

Kurz darauf überweist der Ex-AG 2.500 EUR auf das Konto der Entlassenen - und diese ist nun verwirrt, weil sie dachte, der AG würde die Abfindung versteuern müssen.

Gelesen hat sie auch, daß es Fälle gab, in denen der AG versehentlich den Bruttobetrag überwiesen hat, später aber den Steueranteil zurückverlangt und dies auch per Klage erreicht hat.

Die Angestellte weiß nun nicht, was sie tun soll - warten, daß der AG sich rührt? Ihn drauf ansprechen? Die 2.500 EUR in ihrer Steuererklärung angeben? Nichts tun in dem Glauben, die Summe sei bereits versteuert?

Danke für eure Antworten und viele Grüße
Christian

Hallo,

mE. ist der AN für die Einhaltung seiner Steuerpflicht verantwortlich!
Kann sein, das der AG als „Mittler“ die Steuern abführen muss.

Daher empfohlenes Vorgehen:

warten, daß der AG sich rührt?

wenn Zeit ist, ja!

Ihn drauf ansprechen?

wäre schon mal ne gute Maßnahme!

Die 2.500 EUR in ihrer Steuererklärung angeben?

Wäre Pflicht, wenn 1 und 2 nicht´s brachten.

Nichts tun in dem Glauben, die Summe sei bereits versteuert?

Um sich dann wg. Steuerhinterziehung auf Ämtern/Gerichten rumärgern zu müssen? Nee!

VG, René

Hallo,

steuerlich ist das für die Empfängerin der Abfindung weniger ein Problem, da sich dies mit der nächsten Einkommensteuererklärung wieder ausgleicht, wo eine entsprechende Nachzahlung an das Finanzamt herauskommen sollte.

steuerlich könnte das höchstens für den Arbeitgeber zum Problem werden, da er für nicht abgeführte Lohnsteuern haftet.
Ich verweise auf eine Thread den wir hier neulich hatten wegen der Haftung zur Lohnsteuer.

Das größere Problem sehe ich bei der Sozialversicherung, denn auch die langt bei der Abfindung zu und da gleicht sich nichts aus.
Auch hier haftet erst Mal der Arbeitgeber für nicht gemeldete und nicht abgeführte Beiträge. Hier hat die Arbeitnehmerin aber bereits eine Vermutung, dass etwas nicht stimmen könnte, wodurch die Krankenkasse durchaus auch diese in Anspruch nehmen könnte.

Also Ratschlag dies mit dem Arbeitgeber nochmals zu klären, da dies beiden Seiten viel Ärger ersparen kann.

Gruß
Lawrence

Servus,

in diesem Fall ist die Abfindung SV-frei, da sie kein verstecktes Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung enthält.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

damit hast du natürlich recht.
Ich sollte dringend mal bei den geschilderten Sachverhalten an meiner Lesekompetenz arbeiten…

Gruß
Lawrence