Liebe Experten,
angenommen, eine ‚kleine‘ Angestellte wird entlassen und reicht Kündigungsschutzklage ein.
Im weiteren Verlauf einigt man sich mit dem AG außergerichtlich auf einen Vergleich, in dem ihr 2.500 EUR brutto Abfindung zugestanden werden.
Kurz darauf überweist der Ex-AG 2.500 EUR auf das Konto der Entlassenen - und diese ist nun verwirrt, weil sie dachte, der AG würde die Abfindung versteuern müssen.
Gelesen hat sie auch, daß es Fälle gab, in denen der AG versehentlich den Bruttobetrag überwiesen hat, später aber den Steueranteil zurückverlangt und dies auch per Klage erreicht hat.
Die Angestellte weiß nun nicht, was sie tun soll - warten, daß der AG sich rührt? Ihn drauf ansprechen? Die 2.500 EUR in ihrer Steuererklärung angeben? Nichts tun in dem Glauben, die Summe sei bereits versteuert?
Danke für eure Antworten und viele Grüße
Christian