habe ca ein halbes Jahr in Tschechien gewohnt, war dort angemeldet und wollte dort arbeiten. Habe während dieser Zeit eine Abfindung vom deutschen Exarbeitgeber erhalten. Danach habe ich ein Angebot von einer deutschen Firma erhalten und bin wieder zurückgezogen nach Deutschland.
Das Münchner Finanzamt hat für die Abfindung keine Steuern eingefordert, da zu dieser Zeit der Wohnsitz in Tschechien war.
Inzwischen bin ich umgezogen, das neue Finanzamt in Mühldorf möchte nun rückwirkend diese Abfindung versteuren.
Ist dies möglich?