Abfindung vom deutschen Exarbeitgeber

habe ca ein halbes Jahr in Tschechien gewohnt, war dort angemeldet und wollte dort arbeiten. Habe während dieser Zeit eine Abfindung vom deutschen Exarbeitgeber erhalten. Danach habe ich ein Angebot von einer deutschen Firma erhalten und bin wieder zurückgezogen nach Deutschland.

Das Münchner Finanzamt hat für die Abfindung keine Steuern eingefordert, da zu dieser Zeit der Wohnsitz in Tschechien war.

Inzwischen bin ich umgezogen, das neue Finanzamt in Mühldorf möchte nun rückwirkend diese Abfindung versteuren.

Ist dies möglich?

Ja, wenn in dem Kalenderjahr ein Wohnsitz in Deutschland bestand oder der Aufenthalt in Deutschland mehr als 183 Tage im Kalenderjahr betrug, besteht in Deutschland unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Dann zählt zum einkommen auch die Abfindung, wenn die im gleichen Kalenderjahr geflossen ist.

Mehr Info’s zur Abfindungsbesteuerung z.B. unter www.abfindunginfo.de