Abfindung vorzeitig auszahlen?

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11.11.2009, IX R 1/09, ist es zulässig, dass eine Abfindung aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus steuerlichen Gründen aufgeteilt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

Beispiel:

Ende AV: 30.11.2010
50% werden am 30.11.2010 ausgezahlt
50% werden am 31.01.2011 ausgezahlt

Meine Frage:
Ist es ebenso zulässig - Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich einig darüber - die Abfindung aus steuerlichen Gründen teilweise vorzeitig, also noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses auszuzahlen?
Ist die „Fünftelregelung“ nach § 34 EStG anwendbar?

Ende AV: 31.01.2011
50% werden am 31.12.2010 ausgezahlt
50% werden am 31.01.2011 ausgezahlt

Einen konkreten Hinweis dazu findest du bei:
http://www.arbeitsratgeber.com/abfindung_0002.html
Zitat „Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung“

„Die Auszahlung der Abfindung muss in einem zeitlichen Zusammenhang zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, d.h, dass sie frühestens in dem Monat ausbezahlt wird, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Beispiel: Das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2010, die Abfindung wird entweder am 31.12.2010 oder im Januar 2011 ausbezahlt.“
Das bedeutet in deinem konkreten Fall also–> Die Abfindung kann nicht vorgezogen werden.
Ich hoffe, es hilft weiter.

Ja, nach dem Urteil kann eine Abfindung auch aufgeteilt werden. Ob dann allerdings die Fünftelregelung anzuwenden ist, richtet sich danach, ob dennoch ein Zusammenballung vorliegt. Als Hilfsmittel bietet sich eine Kalkulation mit einem Abfindungsrechner an, z.B. unter www.abfindunginfo.de/abfkalk1.htm
Das ist meine Meinung - keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ernst-Erwin

Bitte beachten Sie, dass zwar die Abfindung auf diverse Zahlungen aufgeteilt werden kann, ABER wenn die einzelnen Zahlungen in zwei Zeitjahren/Steuerjahren erfolgen, die Fünftelregelung entfällt!!