Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11.11.2009, IX R 1/09, ist es zulässig, dass eine Abfindung aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus steuerlichen Gründen aufgeteilt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Beispiel:
Ende AV: 30.11.2010
50% werden am 30.11.2010 ausgezahlt
50% werden am 31.01.2011 ausgezahlt
Meine Frage:
Ist es ebenso zulässig - Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich einig darüber - die Abfindung aus steuerlichen Gründen teilweise vorzeitig, also noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses auszuzahlen?
Ist die „Fünftelregelung“ nach § 34 EStG anwendbar?
Ende AV: 31.01.2011
50% werden am 31.12.2010 ausgezahlt
50% werden am 31.01.2011 ausgezahlt