Abfindung - was kann ich tun?

Hallo Experten!
Ich bin 52 Jahre und seit 21 Jahren in einem kleinen Altenheim beschäftigt, davon 8 Jahre als Pflegedienstleitung.Seit mitte Juli 2009 a.g. Burnout und Depression krank geschrieben.Jetzt hat mein Arbeitgeber eine neue Pflegedienstleitung fest eingestellt (nicht als krankheitsvertretung)Darf er das, wie kann ich mich wehren
und kann ich eine Abfindung einklagen? Danke für ihre Hilfe.

Hallo,
natürlich darf der Arbeitgeber einstellen, wann und und wen er will!
Er trägt die Kosten und das Risiko, warum sollte er so einen Posten nicht mit einer qualifizierten Person besetzen?
Neben den organisatorischen Belangen einer Einrichtung, den Prüfungen der Heimaufsicht - muss doch auch irgendjemand fachkompetent die Arbeit leisten, oder?
Mal ehrlich, welche Einrichtung kann sich leisten den Posten als PDL über 2,5 Jahren nicht vernünftig besetzt zu haben und wohlmöglich sich nur mit Vertretungen durchzuhangeln.
Vermutlich steht die Heimleitung schon länger unter Druck, an dieser Stelle handeln zu müssen - und war nicht absehbar, ob und wann Sie die Position wieder vollumfänglich übernehmen können. Aus diesem Grund ist die Entscheidung sachlich richtig und aus Solidarität gegenüber den anderen Mitarbeitern, sowie aus Qualitätsgründen gegenüber den Bewohnern richtig.

Wie wollen Sie sich wehren? Wollen Sie sich am Montag zu Dienstbeginn daneben stellen und Ihren Dienst wieder voll aufnehmen, so dass diese Person überflüssig ist?
Solange Ihnen nicht unberechtigterweise gekündigt wird, gäbe es doch nichts, was Sie einklagen könnten. Zumindest gibt es keinen Grund dafür.

Viel Glück und gute Genesung!

Hallo,

eine Abfindung kannst Du nicht einklagen. Du bist ja auch nicht gekündigt worden, oder ? Seit Juli 2009 bist Du krank geschrieben. Dein AG hat jemanden neu eingestellt, da der keine Pflegedienstleitung mehr hatte. Ich denke er wird niemanden bekommen wenn er sagt, ich stelle sie ein, weiß aber nicht wie lange.

Ein Problem wird es erst geben, wenn Du wieder arbeitsfähig bist. Wenn Du schon von Abfindung sprichst, dann würde ich zu meinem Arbeitgeber gehen und mit ihm darüber reden. Erzwingen kannst Du derzeit nichts.

MfG
Harley

Hallo Hexel K.,

die Frage stellt sich momentan überhaupt nicht, weil Ihr Arbeitgeber Ihr Beschäftigungsverhältnis offensichtlich überhaupt nicht gekündigt hat!

Sobald Sie wieder arbeitsfähig geschrieben werden, haben Sie den Anspruch, wieder als Pflegedienstleitung beschäftigt zu werden.

Dadurch, daß Ihr Arbeitgeber Ihnen bislang noch nicht gekündigt hat, erweckt es den Anschein, daß er Ihre Leistung schätzt und ggfls. auf Ihre Rückkehr wartet.

Aufgrund Ihrer langen Erkrankung - immerhin 2 1/2 Jahre - könnte Ihr Arbeitgeber Ihr Beschäftigungsverhältnis allemal kündigen, weil eine weitergehende Vorhaltung Ihres Arbeitsplatzes für Sie dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist.

Hätte er Ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt, hätten Sie die Möglichkeit eines Kündigungschutzprozesses.

Ob Sie eine Abfindung bekommen würden, hinge dann von der Gutwilligkeit Ihres Arbeitgebers ab, weil Sie zumindest aktuell Ihre geschuldete Arbeitsleistung offensichtlich einfach nicht erbringen können.

Eine Abfindung kann es nur geben, wenn sich die streitenden Parteien darüber einig sind. Das Arbeitsgericht darf eine Abfindung nicht ausurteilen. Einigen sich die Parteien nicht auf eine Abfindung, darf das Arbeitsgericht nur urteilen, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist.

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

Wehren wogegen? Dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter einstellt? Wurde denn das Arbeitsverhältnis gekündigt? Ohne Kündigung keine Klagemöglichkeit.

Hallo, rechtlich bin ich da leider auch überfragt - da sollte man schon mit einem Arbeitsanwalt(Gewerkschaft?) drüber sprechen. Da ich aber auch in einem med. Haus tätig bin, kann ich gut verstehen, dass der AG nach 2 Jahren jemanden Neues einstellt - und will man jemand Gutes haben, kann man ihn nicht mit einem unbefristeten Vertrag locken. In der Situation jetzt könnte aber meines Erachtens gut über eine Abfindung verhandelt werden - allerdings freut sich dann auch das Arbeitsamt, denn dann müssten sie längere Zeit nichts zahlen. Also erst mal rechtlich alles abklären und evtl. ausharren, denn der AG kann ja nicht so einfach kündigen oder muss dann bei gleicher Bezahlung einen zumutbaren Ersatzjob anbieten. Viel Erfolg!

Hallo Hexel,

es scheint um eine Kündigung zu gehen?
Ich kann nur dringend raten sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Die meisten Fälle sind zu komplex und um an dieser Stelle einen kurzgefassten Rat zu geben.
Handelt es sich um eine Beschäftigung im AVR-Bereich gäbe es auf jeden Fall auch noch besondere Regelungen für besonders lange beschäftigte Mitarbeiter.
Viel Glück
A.

Hallo,
ich verstehe Ihre Frage nicht. Sie sind noch in einem Arbeitsverhältnis, das Sie leider durch Ihre Krankheit im Moment nicht nachkommen können. Sie stehen nach wie vor auf der Personalliste ihres Arbeitgebers, Ihr Gehalt beziehen Sie durch die Krankenkasse. Erst wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihnen, wegen negativer Gesundheitsprognose kündigt, könnte man sich
eventuell ( wegen Ihrer langen Betriebszugehörigkeit ) auf eine Abfindung einigen, deshalb suchen zuerst das Gespräch mitIhrem Arbeitgeber.
Gruß
D. Kühn

Gibt es denn eine Kündigung?

Hallo, vielen Dank für Deine Frage. Wenn ich das richtig verstehe, dann hat Dein Arbeitgeber Dir nicht gekündigt und das Arbeitsverhältnis besteht noch? Ist das richtig? Gruß

Hallo,

zu dieser speziellen Frage, Abfindungsklage ohne vorhergehende Kündigung, kann ich Dir leider nichts sagen.

Gruss Siegfried

Ich kann dabei leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

bezüglich der Abfindung sehe ich leider ziemlich schwarz. Man hört es zwar oft, aber in Deutschland ist die Abfindung eher die Ausnahme als die Regel (von hochbezahlten Managern die „hinauskomplimentiert“ werden sollen.

Ich habe mich hier belesen: http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/skel

Abfindung einklagen ist aus meiner Sicht nicht drin. Was Sie aushandeln können ist natürlich eine andere Frage.

Vielleicht hilft Ihnen das weiter. Sorry, dass ich nicht viel Positives sagen konnte.

Hallo,

bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, aber ich war im KH und zur Reha (künstl. Hüftgelenk). Nachdem anscheinend noch niemand geantwortet hat (vielleicht auch weil keine neutrale, sondern eine auf die eigene Person bezogene Fallschilderung vorliegt), versuche ich mal in aller Kürze, etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

Ist die Pflegedienstleitung Bestandteil des Arbeitsvertrages oder lässt sich die mündliche Übertragung dieser Aufgabe beweisen? Dann hätte der AG de facto eine (Änderungs)kündigung vorgenommen. Normalerweise muss so etwas schriftlich erfolgen. Eine Kündigungsschutzklage hätte wohl wenig Aussicht auf Erfolg, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht. Bei einer solchen personenbedingten Kündigung besteht - entgegen der weit verbreiteten Auffassung - kein Anspruch auf eine Abfindung Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der (Änderungs-)Kündigung erhoben werden. ( § 4 Satz 1, 2 KSchG).

Wenn Ihnen laut Arbeitsvertrag andere Aufgaben bei unverändertem Gehalt zugewiesen werden können, müssen Sie sich hierauf verweisen lassen, solange diese Aufgaben Ihrer Qualifikation entsprechen.

Wenn für die bisherige Aufgabe keine Rechtsgrundlage besteht, kann der AG m. E. jederzeit die Pflegedienstleitung anderweitig vergeben. Dass dies ggfs. ohne Rücksprache mit Ihnen erfolgt(e), ist zwar unschön, muss jedoch im Rahmen des Direktionsrechtes des AG hingenommen werden.

Sie sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.

Gruß
Zemionow