Abfindung wegen Sanierung

Hallöchen,

in einem Mehrfamilienhaus (‚Mietskaserne‘) wird eine Wohnung als Gewerbeeinheit genutzt. Nun steht bald die Sanierung des Objektes an. Das Haus soll komplett kernsaniert werden, eine Nutzung des Gewerberaumes ist während dieser Zeit natürlich nicht möglich.

Wie errechnet sich die Höhe einer mögliche Abfindung bei Auszug?

Viele Grüße von Suse

Moin, Suse,

ein Vermieter könnte sich überlegen, was ein Ersatz für den Gewerberaum kosten würde.

Wie errechnet sich die Höhe einer mögliche Abfindung bei
Auszug?

Dafür dürfte es kaum anerkannte Verfahren geben. Der Mieter wird doch nicht zum Auszug gezwungen.

Gruß Ralf

Hallo,

Dafür dürfte es kaum anerkannte Verfahren geben. Der Mieter
wird doch nicht zum Auszug gezwungen.

Selbst wenn doch? Immerhin handelt es sich ja offensichtlich nicht um Wohnraum, also gibt es hier auch keinen Mieterschutz. Ich kann deshalb ohnehin keinerlei Grundlage für eine Abfindung erkennen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

aber der Gewerberaum kann doch in der Zeit der Sanierung überhaupt nicht genutzt werden. Da muss es doch eine Entschädigung geben oder nicht?

Suse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Suse,

Da muss es doch eine Entschädigung geben oder nicht?

Du kannst keine Abfindung bekommen, sondern eine Nutzungsausfallentschädigung. Über die Höhe haben wir ja schon gesprochen.

Gruß Ralf