in einem Mehrfamilienhaus (‚Mietskaserne‘) wird eine Wohnung als Gewerbeeinheit genutzt. Nun steht bald die Sanierung des Objektes an. Das Haus soll komplett kernsaniert werden, eine Nutzung des Gewerberaumes ist während dieser Zeit natürlich nicht möglich.
Wie errechnet sich die Höhe einer mögliche Abfindung bei Auszug?
Dafür dürfte es kaum anerkannte Verfahren geben. Der Mieter
wird doch nicht zum Auszug gezwungen.
Selbst wenn doch? Immerhin handelt es sich ja offensichtlich nicht um Wohnraum, also gibt es hier auch keinen Mieterschutz. Ich kann deshalb ohnehin keinerlei Grundlage für eine Abfindung erkennen.
Gruß
loderunner (ianal)