Hallo Leser,
angenommen ein ArbG entlässt einen ArbN ohne Abfindung z.B. zum 30.11.08. Der ArbN geht vors Arbeitsgericht und es wird ihm eine Abfindung von z.B. 1000 Euro zugesprochen. Das Urteil ergeht aber erst im neuen Jahr. Die Füntel-Regelung greift da ja nicht mehr, es wird also ein normaler LSt-Abzug vorgenommen!?
Muss dann eine Lohnabrechnung für den Monat der Auszahlung erstellt werden und eine LSt-Bescheinigung 2009?
Vielen Dank!
Hallo Leser,
angenommen ein ArbG entlässt einen ArbN ohne Abfindung z.B.
zum 30.11.08. Der ArbN geht vors Arbeitsgericht und es wird
ihm eine Abfindung von z.B. 1000 Euro zugesprochen. Das Urteil
ergeht aber erst im neuen Jahr. Die Füntel-Regelung greift da
ja nicht mehr, es wird also ein normaler LSt-Abzug
vorgenommen!?
Muss dann eine Lohnabrechnung für den Monat der Auszahlung
erstellt werden und eine LSt-Bescheinigung 2009?
Hallo,
ja! Entscheidend ist immer das Jahr des Zuflusses.
Gruß
Lawrence