Abfindungen §34 - wo erfassen?

Hi,

jemand ist auf der Suche nach der Erfassungsmöglichkeit von Abfindungszahlungen gem 1/5’tel-Regelung innerhalb der Steuerbögen, bzw. eines Steuerprogrammes.

Kann von Euch jemand diesem suchenden helfen? Unter welcher Rubrik werden die erfasst, bzw. auf welchem Bogen? Der Suchende hat nur ??? vor Augen *ggg*

Er Dankt für hilfreiche Tipps.

aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer?

aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer?

Ja. Die Abfindung wurde sozialabgabenfrei gezahlt. Hier wird nur die Erfassung in der EkSt-Erklärung gesucht, damit die 1/5-Regelung greifen kann.

Danke

Anlage N Zeile 17 bzw. Feld 166, die nachfolgenden Zeilen sind für die einbeh. Lohnsteuer/Solidaritätszuschl. usw. gedacht.

Jörg

Anlage N Zeile 17 bzw. Feld 166, die nachfolgenden Zeilen sind
für die einbeh. Lohnsteuer/Solidaritätszuschl. usw. gedacht.

Jörg

Hi Jörg,

ich danke Dir :smile: