Abfindungen aus einem Angestelltenverhältnis

Hallo,

ein paar Fragen zum Thema Abfindungen (aus einem Angestelltenverhältnis):

  • gibt es einen „Anspruch“ darauf?
  • ab wieviel Jahren Betriebszugehörigkeit kann man überhaupt eine Abfindung „erwarten“ oder - wenn überhaupt - „beanspruchen“?
  • nach was wird genau die Höhe berechnet?
  • sind Abfindungen steuerfrei?

Dankeschön
Christina

Auch hallo.

ein paar Fragen zum Thema Abfindungen (aus einem
Angestelltenverhältnis):

  • gibt es einen „Anspruch“ darauf?

Nein

  • ab wieviel Jahren Betriebszugehörigkeit kann man :überhaupt
    eine Abfindung „erwarten“ oder - wenn überhaupt -
    „beanspruchen“?

Dazu siehe u.a. http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

  • nach was wird genau die Höhe berechnet?

Betriebszugehörigkeit, letztes Einkommen,…

  • sind Abfindungen steuerfrei?

Nein, aber die Info von wg. Freibetrag im obigen link ist ab 01.01.2006 nicht mehr aktuell: http://www.meisen.info/index.php/steuerrecht/einkomm…

HTH
mfg M.L.

Nein

  • gibt es einen „Anspruch“ darauf?

NEIN

  • ab wieviel Jahren Betriebszugehörigkeit kann man überhaupt
    eine Abfindung „erwarten“ oder - wenn überhaupt -
    „beanspruchen“?
  • nach was wird genau die Höhe berechnet?

Kündigungsschutzgesetz §1a

http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

Es handelt sich hier um eine Empfehlung des Gesetzgebers mit dem Ziel die Arbeitsgerichte zu entlasten. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, können Sie gemäß dieser Regelung aus der Abfindung eine klare Sache machen.

In der Vergangenheit wurden Kündigungsschutzklagen meistens geführt um eine Abfindung zu erhalten. Eine Weiterbeschäftigung wurde meist tatsächlich nicht gewünscht. Dabei kam meistens eine solche Regelung (1/2 Bruttoentgelt je Betriebszugehörigkeit) zustande.

  • sind Abfindungen steuerfrei?

Leider seit 1.1.2006 generell nicht mehr. Es sei denn, die Kündigung wurde bereits 2005 ausgsprochen. Es kann jedoch sein, dass die alte Regelung, das über 50 Jährige die Abfindung über 5 Jahre abschreiben können, immer noch gilt.

Gruß

Stefan