Es handelt sich hier um eine Empfehlung des Gesetzgebers mit dem Ziel die Arbeitsgerichte zu entlasten. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, können Sie gemäß dieser Regelung aus der Abfindung eine klare Sache machen.
In der Vergangenheit wurden Kündigungsschutzklagen meistens geführt um eine Abfindung zu erhalten. Eine Weiterbeschäftigung wurde meist tatsächlich nicht gewünscht. Dabei kam meistens eine solche Regelung (1/2 Bruttoentgelt je Betriebszugehörigkeit) zustande.
sind Abfindungen steuerfrei?
Leider seit 1.1.2006 generell nicht mehr. Es sei denn, die Kündigung wurde bereits 2005 ausgsprochen. Es kann jedoch sein, dass die alte Regelung, das über 50 Jährige die Abfindung über 5 Jahre abschreiben können, immer noch gilt.