Hallo Profis und Fachleute !
Gesetzt den Fall ein AN bekommt im Rahmen eines Abwicklungsvertrages vom AG eine Abfindung. Unter normalen Umständen wäre das leistungsschädlich, doch der AN hat schon ein Anschlußarbeitsverhältnis " im Ärmel " und ist somit nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen.
Frage: was passiert mit der Abfindung wenn das besagte Anschluß-AV schon nach kurzer Zeit in beiderseitigem Einvernehmen wieder aufgelöst wird ?
WIrd dann die Abfindung wieder bei der Leistung der Argentur beücksichtigt ?
Besten Dank den zahlreichen Anwortern…
makhl