Abfindungsanrechnung auch nach anschließendem AV ?

Hallo Profis und Fachleute !

Gesetzt den Fall ein AN bekommt im Rahmen eines Abwicklungsvertrages vom AG eine Abfindung. Unter normalen Umständen wäre das leistungsschädlich, doch der AN hat schon ein Anschlußarbeitsverhältnis " im Ärmel " und ist somit nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen.
Frage: was passiert mit der Abfindung wenn das besagte Anschluß-AV schon nach kurzer Zeit in beiderseitigem Einvernehmen wieder aufgelöst wird ?

WIrd dann die Abfindung wieder bei der Leistung der Argentur beücksichtigt ?

Besten Dank den zahlreichen Anwortern…

makhl

Hi,

WIrd dann die Abfindung wieder bei der Leistung der Argentur
beücksichtigt ?

Geht’s um ALG 1? Da werden Abfindungen etc. nicht berücksichtigt, denn es handelt sich um eine Versicherungsleistung.

Die einvernehmliche Auflösung des Anschlußarbeitsvertrages wird jedoch wohl zu einer dreimonatigen Sperre führen.

Gruß S (kein Fachmann, daher natürlich offen für Richtigstellungen)

Hallo

WIrd dann die Abfindung wieder bei der Leistung der Argentur
beücksichtigt ?

Geht’s um ALG 1? Da werden Abfindungen etc. nicht
berücksichtigt, denn es handelt sich um eine
Versicherungsleistung.

Das ist so pauschal falsch.

=> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__158.html

Die einvernehmliche Auflösung des Anschlußarbeitsvertrages
wird jedoch wohl zu einer dreimonatigen Sperre führen.

Das ist so pauschal auch falsch. Es kommt auf die Hintergründe und die Art der Abwicklung an.

Gruß,
LeoLo

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