Abfindungsauszahlung ins neue Jahr umdatieren

Liebe/-r Experte/-in,

Ich benötige deine Hilfe für eine - für mich - schwierige Steuerfrage.

Am 30.6.09 wurde ich betriebsbedingt gekündigt. Ich bekam nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht 5000

Euro von meinem Arbeitgeber als Abfindung. Diese lies ich mir gleich zum 30.6.09 auszahlen, weil ich dachte

die Fünftelregelung gilt. (Mein Anwalt dachte das auch, aber er ist ja auch keine Steuerberater).

Da ich brutto im Jahr 26000 Euro verdient habe, und somit im Halben Jahr 13000, und die Abfindung

hinzugerechnet wird, komme ich auf 18 0000, und die Fünftelregelung gilt DOCH NICHT !
Das ist die eine Sache.

Das andere ist, daß ich mich im Neuen Jahr Selbstständig mache zum 1.3.10 und das ist meine
eigentliche Frage:

Da ich noch nicht weiß, was ich 2010 verdienen werde, wäre es jetzt natürlich geschickter, wenn ich die

Abfindung besser 2010 ausgezahlt bekommen hätte. Ich gründe ein Mini-Unternehmen, Ein-Mann-Betrieb, und
ich weiß noch nicht, ob sich das überhaupt trägt. Ich brauche jeden Euro am Anfang. Wer weiß ob ich überhaupt viel verdiene, vielleicht bleib ich knapp über der Steuerfreigrenze von ca. 8000 Euro.
Im Juni 2009 wußte ich noch nicht, daß ich mich selbstständig mache. Das hat sich jetzt erst so ergeben.

Nach Suche im Internet fand ich diesen Artikel
http://www.capital.de/steuern-recht/100027819.html

Und da steht doch, daß man den Auszahlungszeitpunkt nachträglich „umdatieren“ kann.
Ich hab das Aktenzeichen auch noch gefunden, hier
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/201…

Frage an den Experten. Stimmt das jetzt ? Kann ich wirklich die Auszahlung über 5000 Euro vom 30.6.2009 „gedanklich“ umdatieren, sagen wir auf den 2.Januar 2010 ?

Falls ja, wie mache ich das praktisch ? Muß mein ehemaliger Arbeitgeber da noch ein Schreiben verfassen ?
Oder schreib ich das dem Finanzamt schriftlich, daß ich mir das umüberlegt habe und zitiere das Aktenzeichen ?

Ich würde es so „Umdatieren“, daß ich 500 Euro am 30.6.09 bekommen hätte, und 4500 am 2.1.10, wenn das geht.

Bin über jeden Tipp sehr dankbar, denn ich brauche für meinen Unternehmensstart jeden Euro !

Vielen Dank für deinen Tipps schon im Vorraus,

es grüßt dich Oliver Six aus Stuttgart

Hallo Oliver Six!

Bite lessen sie die Antwort komplett durch, auch wenn ich nicht unbedingt erfreulich antworte.

Bei Abfindungszahlungen sollte man immer einen Steuerberater konsultieren, da das schnell schief gehen kann. Nachträglich ist es in der Regel extrem schwer bis unmöglich einmal falsch gelaufene Dinge zu bereinigen.

In Ihrem Fall ist die Abfindung im Vorjahr gezahlt und Versteuert worden, soweit ich das erkenne. Da sehe ich keinen Spielraum, die Abfindung nach 2010 zu verschieben.

Die Abfingun muss höchstwahrscheinlich in 2009 mit der Fünftel-Regelung versteuert werden. Es ist nicht schlimm, wenn das bei der Lohnabrechnung ncoh nciht gemacht wurde. Allerdings muss der Abfindungsvertrag den steuerlichen Anforderungen entsprechend formuliert sein. Ich hoffe mal, ihr Arbeitgeber hat einen Steuerberater, der wenigstens das optimal gestaltet hat.

Um die Fünftel-Regelung durchzusetzen, sollten Sie sich am Besten an einen Steuerberater wenden. Bei Kündigungen mitten im Jahr müsste immer eine Steuererstattung möglich sein.

Um ihren Steuerbetrag nach 2010 zu verlagen können Sie aber evtl. Betriebsausgaben VOR 2010 ansetzen. Bei Gewerbebetrieben können sog. Rücklagen gebildet werden, so dass auch ein Verlust von z.B. 10.000 € machbar ist, ohne das Geld vorher ausgegeben zu haben.

Solche Gestaltungen würde ich niemals alleine, sondern nur zusammen mit einem Steuerberater begehen.

Wenn Ihre Gewinnausichten so unkonkret sind, kann man überlegen, die Abgabe der Steuererklärung 2009 erst später, z.B. in 2011 vorzunehmen.

Für ihr Unternehmen benätigen Sie fachkundige Hilfe. Es gibt Steuerberater, die das super können. Einige haben davon gar keinen Plan - hüten Sie sich hier vor Leuten, die Ihnen sympatisch immer was tolles erzählen - so ist das bei einer Gründung nämlich nie.

Startkapital können Sie von zig Stellen bekommen. Am bekanntesten sind KFW Fördergelder. Je nachdem, was Sie machen, geht hier noch viel mehr :smile:

Planen Sie ihre Betriebsgründung mit extremer Sorgfalt.
Das ganze ist wircklich wichtig! Eine nicht ordentlich geplante Existenzgründung scheiter in 90% der Fälle. Das kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung in der Praxis versichern.

Leider ist die Wahl des Steuerberaters, ggf. eines Unternehmensberaters und der richtigen Bank auch überlebenswichtig und schnell falsch getroffen. Ohne tiefergehende Kenntnisse wählt man schnell die falschen Partner aus.
Eine Existenzgründung sollte von Anfang an eine kalkulierbare Erfolgsaussicht haben. Das Konzept sollte stimmen.
Erste Hilfe erhalten Sie über das Arbeitsamt und Startcenter, sowie zuständige IHK und Handwerkskammern, je nach Tätigkeit.

Als Unternehmer muss man immer alles aus mehreren Blickwinkeln im Auge behalten.

Die Wahl der Rechtsform ist auch für Renten und Krankenversicherung wichtig!

USt muss man nicht auswiesen, Kleinunternehmerregelung prüfen. Diese zu wählen macht aber nicht immer Sinn.

Ich mache zur Zeit meine Fortbildung zum Steuerberater und könnte Ihnen - wenn alles glatt läuft, ab März 2011 offiziell zur Seite stehen. Bei Interesse freue ich mich über eine Mail an [email protected]

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Mike Höltker
Steuerfachwirt

PS: Obiger Beitrag soll explizit keine Rechts. oder Steuerberatung darstellen, sondern Ihnen die Möglichkeit eröffnen, möglichst viele wichtige Punkte zu bedenken, um sich anschließend an die richtigen Personen zu wenden.

Das dumme ist doch, daß die Fünftelregelung nicht gilt.

Weil 13000 + 5000 = 18000, das heißt ich habe WENIGER Verdient als meine brutto 26000 und damit gilt die Fünftelregelund nicht (Den Grund verstehe ich auch nicht, aber so steht es im Steuergestetz)

Oder hab ich da was falsch verstanden ?

Hi!

Die Fünftel-Regelung ist in § 34 Abs. 1 EStG geregelt. Dort steht aber nichts, von irgendwelchen Grenzwerten. Ich wüsste nicht, weshalb das bei Ihnen nicht gelten soll. Allerdings verstehe ich auch Ihre Rechnung nicht. (Mathematisch stimmt das, aber was das mit der Fünftel-Regelung zu tun haben soll, versteh ich nicht.)

MfG

Mike Höltker

So wie ich das verstandne haben, gilt doch die Fünftelregel nur, wenn das Gesamte Brutto mit Abfindung HÖHER ist als das Vorjahresbrutto.
26000 habe ich brutto das Jahr 2008 verdient.
13000 im Jahr 2009, weil ich ja am 30.6 gekündigt wurde. 5000 dazu, macht 18000. Kleiner als Vorjahresbrutto, somit gilt die Fünftelregelung nicht…so sagt es ein Freund zu mir…
oder ist das falsch ?

Da wird geprüft, ob eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt.
Zu dem Arbeitslohn und Abfindung muss aber auch noch das Arbeitslosengeld gerechnet werden. Ist diese Summe immer noch kleiner, als das Vorjahresgehalt, wird das Fa voraussichtlich keine Fünftel-Regelung anwenden. Manchmal übersehen die sowas aber auch. Hängt vom Sachbearbeiter ab.

Umdatierung kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn allerdings dein Anwalt einen Fehler gemacht hat,
haftet er selbstverständlich für einen Nachteil der
entstanden ist. Also kann es dir zum Schluss egal sein.
Also der erste Weg ist zum Anwalt, der das vermasselt hat.

Gruß Udo

Danke für deine Antwort.

Ich hab das WISO Programm verwendet. Das sagt: Keine Fünftelreglung möglich. Selbst mit AG I blieb ich ganz knapp unter meinem Vorjahresbrutto.

Was soll diese Dumme Regelung ? Wäre ich im November gekündigt worden, gälte die Fünftelregelung.

Kann ich dagegegen eigentlich Klage erheben ?

Also ich habe ja am Anfang auch gesagt, dass die Fünftel Regelung zur Anwendung kommt.

Die Regelung mit der Zusammanballung von Einkünften wurde vonder Finanzverwaltung in s Spiel gebracht, damit sie mehr Steuererinnahmen hat. Sinn macht das aber meiner persönlichen Meinung nicht.

Grade bei Abfindungen stellen sich die Finanzämter gerne quer, deswegen gibt es so viele Klagen in dem Bereich.

Klagen kann man natürlich. Die Erfolgsaussichten sind aber nie 100% sicher, steigen aber, wenn man fachkundige Hilfe hat. Steuerberater haben halt immer dann eine Daseinsberechtigung, wenn es eben nicht nur Standart ist. Auch Steuersparmöglichkeiten übersieht man schnell. Wie man geschickt steuersparende Sachverhalte „produziert“ wird einem ein Wiso-Programm zumindest nicht sagen können.

Naja, dann hab ich halt. Pech.
Die Finanzämter sind halt A…lö… Tshculdigung ist doch so. Banken kriegen Millionen hinten reingeschoben,
aber beim kleinen Bürger holt man was man kann, weil der sich nicht wehren kann.
Ich werde mir trotzdem mal einen Steuerberater suchen, vielleicht kriegt der noch was hin.

Gute Entscheidung,

hoffentlich findet sich da ein vernünftiger Berater.

Was passiert, wenn man sagt, dass der Arbeitende mehr Geld haben soll, als der Harz4 Bezieher sehen wir ja gerade beim Westerwelle. Eine Schande, dass der sich verteidigen muss.

GGf. stehe ich ab März 2011 als Steuerberater zur freien Verfügung. Werde im Oktober die Prüfung versuchen. Ich bin dann unter [email protected] zu erreichen.

Hallo Oliver,

ich habe mir die Artikel durch gelesen und ich glaube du verstehst sie falsch. Du kannst dir leider nicht aussuchen, wie du deine Einnahmen angibst. Laut Urteil ist es möglich, wenn du bsp. mit deinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart hast, du bekommst am 30.06.09 die 5.000,00 € und dann merkst du allerdings, es würde sich mehr lohnen diese erst am 01.01.2010 zu bekommen, dann kannst du sie trotz der schriftlichen Zusage im vorherigen Jahr erst 2010 auszahlen lassen… Da du das Geld allerdings 2009 schon bekommen hast, wirst du daran nichts rütteln können. Es steht ja auch auf deiner Lohnsteuerjahresbescheinigung. Im Nachhinein ist es nicht möglich, einfach zu sagen, weil es dir gerade passt, du hast das Geld erst 2010 bekommen, obwohl es nicht so ist. Der Zeitpunkt des Zuflusses ist entscheidend… Bei deiner „Idee“ handelt es sich um Steuerbetrug. Lass es also bitte… Du wirst wohl der über in den sauren Apfel beißen müssen und Einkommensteuer bezahlen müssen, denn Arbeitslosengeld hast du ja bestimmt auch danach bekommen und das musst du ebenfalls angeben, da es sich laut Gesetz um Progressionsvorbehalt handelt… Alles in allem bist du 2009 so ziemlich schlecht, auf steuerlicher Ebene, weg gekommen. Da hilft nichts. Ich würde dir gerne was anderes sagen, aber die Finanzverwaltung sieht das so, dass du das Geld ja bekommen hast, also musst du es auch versteuern, oder zumindest angeben. Mach doch erstmal deine Steuererklärung 2009 und hau rein, was geht, vielleicht sieht es ja garnicht so schlimm aus.
Für dich alles Gute und Kopf hoch,
falls du noch weitere Fragen hast, kannst du mich gerne kontaktieren.
LG Susann

Hallo,

wenn Sie das Geld im Jahr 2009 ausgezahlt bekommen haben, dann ist es Ihnen im steuerrechtlichen Sinne zugeflossen und es ist dann auch in diesem Jahr zu versteuern. Umdatieren ist dann sinnvoll, wenn es noch nicht gezahlt wurde.

Aber bitte geben Sie mir mal einen Tipp, warum die Fünftel-Regelung nicht gelten soll?

LG Corinna

Weil ich ingesamt brutto (mit Abfindung) weniger verdient habe als im Jahr zuvor. Gegen diese Unsinnige Regelung werde ich auch Klage erheben !

Danke für deine Antwort.
Ja, ich sehe es mittlerweile auch so und denke mir mein Teil. Vom kleinen Bürger wird das Geld genommen (warum sind Abfindungen bis 10000 Euro nicht steuerfrei) und den Banken und den Managern steckt man es hinten rein, bis es oben wieder rauskommt. Widerliche Zustände sind das.
Aber vielen Dank für deine Hilfe !

Hallo,

das geht in dem Fall so leider nicht, da erstens, die Abfindung ja bereits ausbezahlt ist und zweitens beide Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam diese Regelung vor Zufluss der Abfindung treffen müssen.

Ich würde mich jetzt da auch nicht ärgern, dass nicht vorher daran gedacht wurde, denn wenn die Sache schon bis vor das Arbeitsgericht ging, halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber solche Spielchen mitgemacht hätte. Er muss das nämlich nicht.

Es gibt andere Möglichkeiten, nun für Liquidität zu sorgen, beispielsweise Gründungszuschüsse der Agentur für Arbeit oder Existenzgründungsunterstützungen der L-Bank.

Gruß
Lawrence
auch Stuttgart