Guten Tag Zusammen,
der „Ex“-Mitarbeiter eines Unternehmens hat, nach Einreichung der Kündigungsschutzklage und des daraus resultierenden Gütetermins vor dem Arbeitsgericht, ein Abfindung „erkämpft“. Der MA hat seine Kündigung zum 31. August 2012 akzeptiert.
Nun die Frage in welchem Zeitraum die Abfindung gezahlt werden soll/muss.
Freue mich auf zahlreiches Feedback.
Vielen Dank vorab.