Abfindungsberechnung (Aufhebungsvertrag)

Hallo alle zusammen,

mal eine Frage:

Frau B (verheiratet, Religion e.V., Lohnsteuerklasse 5, Kinderfreibeträge 0, ihr Mann: Religion e.V., Lohnsteuerklasse 3, Ki.Freibetrag 1,) wird einen Aufhebungsvertrag angeboten.

Ihr würden ca 47.500 € (Brutto) in einem Aufhebungsvertrag angeboten.

Wie sieht es steuerrechtlich aus?
Es gibt da eine Fünftelregelung ??? Was ist das wie funktioniert das … was ist besser? mit Fünftelregelung oder ohne?

Wie sieht es mit den Kirchensteuer aus? Wenn Sie vorher austritt muss Sie dann noch von der Abfindung die Steuer bezahlen? Wenn nur Sie austritt muss dann ihr Mann mehr Kirchensteuern bezahlen? Oder muss er auch (aus Steuervorteilsgründe austreten) … Kann er dann wieder Eintreten oder muss er dann nachbezahlen?

Danke für eine nette Diskusion …

Frau B (verheiratet, Religion e.V., Lohnsteuerklasse 5,
Kinderfreibeträge 0, ihr Mann: Religion e.V., Lohnsteuerklasse
3, Ki.Freibetrag 1,) wird einen Aufhebungsvertrag angeboten.

die steuerklassen sind für die berechnung der einkommensteuer auf die abfindung nicht relevant

Ihr würden ca 47.500 € (Brutto) in einem Aufhebungsvertrag
angeboten.
Wie sieht es steuerrechtlich aus?
Es gibt da eine Fünftelregelung ???

ja

Was ist das wie
funktioniert das …

es wird 1/5 der abfindung genommen und dann der individuelle steuersatz darauf berechnet. das ergebnis wird dann wieder mit 5 multipliziert - bei höheren einkommen (beider ehegatten) bzw. wenn der grenzsteuersatz überschritten ist, wirkt diese sich nicht mehr aus

was ist besser? mit Fünftelregelung oder
ohne?

weiss man vorher nicht, idr ist die fünftelregelung besser - rechnet das finanzamt aus…

Wie sieht es mit den Kirchensteuer aus? Wenn Sie vorher
austritt muss Sie dann noch von der Abfindung die Steuer
bezahlen?

ja, zumindest für die monate im entsprechenden vernalagungszeitraum

getrennte veranlagung durchrechnen (lassen)

gruß inder