Hallo alle zusammen,
mal eine Frage:
Frau B (verheiratet, Religion e.V., Lohnsteuerklasse 5, Kinderfreibeträge 0, ihr Mann: Religion e.V., Lohnsteuerklasse 3, Ki.Freibetrag 1,) wird einen Aufhebungsvertrag angeboten.
Ihr würden ca 47.500 € (Brutto) in einem Aufhebungsvertrag angeboten.
Wie sieht es steuerrechtlich aus?
Es gibt da eine Fünftelregelung ??? Was ist das wie funktioniert das … was ist besser? mit Fünftelregelung oder ohne?
Wie sieht es mit den Kirchensteuer aus? Wenn Sie vorher austritt muss Sie dann noch von der Abfindung die Steuer bezahlen? Wenn nur Sie austritt muss dann ihr Mann mehr Kirchensteuern bezahlen? Oder muss er auch (aus Steuervorteilsgründe austreten) … Kann er dann wieder Eintreten oder muss er dann nachbezahlen?
Danke für eine nette Diskusion …