Abfindungserklärung durch Anwalt?

Hallo an alle Experten,

ich habe folgendes Problem:

In einer sehr schmerzlichen Angelegenheit (Todesfall d. Arztfehler) habe ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Ich habe auch eine Vollmacht unterschrieben, sie war standartisiert und beinhaltete auch das Recht der Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich.

Die Bearbeitung meiner Anliegen hat ewig gedauert mit dem Ergebnis, dass er mir eine Abfindungserklärung schmackhaft machen wollte, mir wenig Aussichten für einen Prozess machte und eine Vertretung meinerseits im Prozess ablehnte. Natürlich wollte ich entsprechend reagieren, kam aber selbst ins Krankenhaus und nichts ging mehr. Als ich heraus kam, sah ich in der Post eine von ihm unterzeichnete Abfindungserklärung, der darin genannte Betrag wurde auf sein Konto überwiesen, jetzt höre ich gar nichts mehr von ihm.

Für die eigenen Probleme ist man meistens nicht ausgerüstet und weiß nicht immer Rat.

Darf er das? Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Hallo, Paragraf-X,

ich kann nur im Rahmen der „kurzen Schilderung“ antworten.
Wenn Du dem Anwalt eine Vollmacht gibst, die einen Vergleich einschließt, dann darf er ihn auch schließen.
Natürlich sollte er sich mit dem Mandanten (dessen Interessen er vertritt) abstimmen.

Wenn die Abfindung also eine Art Vergleich ist, kommt es darauf an, ob er „Deinen Auftrag“ entsprechend umgesetzt hat. Wenn die Summe z.B. um einen krassen Betrag anders ist, als angesprochen, liegt wohl ein Fehler vor.

Das er das Geld „behält“, ist nicht ok…ist ja schließlich Deins. Allerdings könnte es sein, dass er eine „Verrechnungsklausel“ eingebaut hat, d.h. er darf sich an der Summer für sein Honorar „bedienen“… evtl. ist das der Grund.

Ich würde ihm auf alle Fälle einen Brief (Einschreiben mit Rückschein!) zusenden, in dem ich meine Fragen stelle und um Überweisung des zustehenden Geldes bitte.
Evtl. könnte ein Hinweis auf die eventuelle Meldung an die Anwaltskammer nicht schaden…*g*

Ein seriöser Anwalt bespricht jeden Schitt genau …

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Über eine Antwort über den Ausgang wäre ich dankbar

lumini

Nach meinem Empfinden kann er den Betrag nicht einfach behalten. Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten. Vielleicht hast Du eine Rechtsschutzversicherung. Ich bin aber kein Experte!

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.
Ich muss zu meiner eigenen Sicherheit voranstellen, dass mein Hinweis keine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Ich bin Privatperson und kein Rechtsanwalt. Dennoch versuche ich ein Richtung zu geben.

Zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich ist hier zunächst einmal festzustellen, dass die Unterzeichnung der Bevollmächtigung für den Anwalt, eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, sozusagen ein Vertrag.

Es kommt grundsätzlich darauf an, was genau in der Vollmacht steht, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so, dass der Anwalt auch einen „Vergleich“ eigenständig schließen kann.

Es bleibt zunächst auf jeden Fall einmal festzustellen, dass der beauftragte Anwalt ausschließlich im Sinne seines Mandanten handeln darf und muss. Das dürfte sich grundsätzlich auch nach den ethischen Richtlinien des Anwaltstandes regeln. Genaue Auskunft kann hier sicherlich die Anwaltskammer geben.

Ihr Fall ist sehr bedauerlich und schmerzlich und aus dem Grund ist es so, dass es sicherlich gut ist, einen Anwalt einzuschalten.

Ich habe aber auch die Frage, ob es tatsächlich ein ärztlicher Kunstfehler war. Ist das bewiesen und zugegeben? Hat ein weiterer Mediziner, der als Gutachter aufgetreten ist, dies bescheinigt? Wie sehen die Krankenakten aus?
Wenn es grob fahrlässig war, dann schließe ich grundsätzlich auch strafrechtliche Ermittlungen nicht aus. Das gestaltet sich allerdings in der Regel sehr schwer und ist immer nur schlecht beweisbar.

Aber zurück zur Frage:

Hatte der Anwalt die Möglichkeit, mit Ihnen Rücksprache zu halten und wusste er, dass Sie im Krankenhaus waren und nicht erreichbar?

Ich denke, dass der Anwalt durchaus einen Vergleich schließen darf, jedoch geht normalerweise immer eine Rücksprache mit dem Mandanten voran, da eigentlich ausschließlich dieser entscheiden darf.

Was ist ein Vergleich und wann wird der abgeschlossen?

Ein Vergleich wird durch einen arzt und/oder eine Klinik immer dann abgeschlossen, wenn es einerseits zu unliebsamen Veröffentlichungen kommen kann oder gar ein fahrlässiges Handeln des Arztes durch irgendeinen Umstand entstanden sein könnte.

Wie ich schon erwähnt habe, ist es recht schwierig, ein solches Handeln festzustellen und ebenso schwierig könnte sich ein Prozess gestalten.

Ich glaube, die Frage sollten Sie sich beantworten, ob Sie definitiv einen Prozess durchstehen wollen. Ein Ergebnis kann man nie voraussagen. Es sollte aber auch nicht von vornherein aufgegeben werden.

Es ist schwer, etwas zu sagen, wenn man die Gesamtumstände nicht kennt.

Zum 2. Teil:
Anwalt hat das Geld und ist nicht mehr erreichbar.

Haben Sie diesen kontaktiert und ist er im Büro, reagiert aber nicht auf Ihre Kontaktversuche?

Das wäre ein Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen seine Anwaltspflicht. Auf keine Fall darf er einfach das Geld behalten.

Ich würde in diesem Fall zunächst einmal vorschlagen, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung setzen und den Grund erfragen, warum er einen Vergleich abgeschlossen hat. Den müssen normalerweise auch Sie unterzeichnen, da er sonst nicht gültig sein könnte. Das hat den Hintergrund, dass Sie sich meist auch zum Schweigen in den Fällen verpflichten…

Fragen Sie Ihren Anwalt, vielleicht hat er ja während Ihres Krankenaufenthaltes versucht, Sie zu erreichen, hat es aber nicht geschafft. Ich denke, dass ein Gespräch immer erst einmal weiteren, drastischen Maßnahmen vorgeschaltet werden sollte. Meist kann man dann eine normale Erklärung finden.

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben, auch wenn es aufgrund fehlender Details nur sehr generell ist…

Gruß
Eterno

Hallo, da bin ich leider überfragt. Aber in einer standartisierten Vollmacht ist bestimmt eine Klausel, die ihm das ermöglicht. Ich würde die Vollmacht auf Rechtsgültigkeit überprüfen (lassen). Vielleicht lässt da irgendetwas machen. Mehr kann ich dazu leider nichts sagen. Grüße von Uwe-Hof

Guten Tag
i.d.R. sind Prozesse im medizinischen Bereich äußerst heikel,problematisch und zudem langwierig. Zu erkennen ist dies auch an den immer wiederkehrenden Berichten in kritischen Sendungen wie Monitor, Frontal24,…
Hinsichtlich der Frage zum Verhalten des Rechtsanwaltes kann ich keine weiter Auskunft geben, sry.

Dazu kann ich leider nichts schreiben, kommt mir aber sehr merkwürdig vor. Vielleicht holst Du Dir mal eine Rechtsauskunft bei einem unabhängigen Anwalt?
Gute Besserung, Katja

Hallo lumini,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe mir nun einmal die Mühe gemacht und nach einer Verrechnungsklausel geforscht, habe aber nichts gefunden. Anfügen muss ich, dass er mir eine Abfindungserklärung im Muster bereits vorher geschickt hatte, worauf natürlich nicht seine Kontonummer angegeben war. Hier sollte ich DIREKT unterschreiben und sicherlich auch den Betrag (um den es mir übrigens NICHT geht) erhalten. Wie gesagt, das war eine diskutierbare Ausfertigung. Bei einem Gespräch mit dem Anwalt wollte ich gerne einige Textpassagen geändert haben und die Möglichkeit eines Widerrufs durch mich eingebaut haben. Damit hat er sich einverstanden erklärt und wollte mir dieses erneute Muster, ausgefertigt durch den Gegner, auch zukommen lassen, um mein OK abzuwarten.

Eine Woche nach dieser Unterredung kam ich ins Krankenhaus, meine Bekannte setzte den Anwalt davon in Kenntnis, diese hat auch die Post aus meinem Briefkasten geholt. Dadurch weiß ich, dass vier Tage nach meiner Einlieferung dieses äußerst schnell geschlossene Exemplar OHNE Widerrufsklausel für mich bereits unter Dach und Fach war. Gesehen habe ich aber die Erklärung erst 10 Tage später, der Aufenthalt dauerte etwas länger.

Seitdem erhielt ich lediglich eine kurze Anfrage, wie nun weiter verfahren werden sollte. Ich habe ihm telefonisch wie auch schriftlich mitgeteilt, er solle mir das Geld auf mein Konto zugehen lassen (ich hatte mittlerweile die Nase voll und wollte mich anderweitig beraten lassen), aber bislang nichts gesehen und nichts gehört. Gestern rief ich noch einmal an und wurde (wie es in der Praxis ja schon gewöhnlich war) vertröstet.

Nun will ich nicht länger warten.

Nochmals vielen Dank für die Aufmerksamkeit, einen schönen Abend und guten Sonntag. Ich werde irgendwann einmal vom Ausgang berichten, kann aber sollte sich nicht mehr hinziehen.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Hallo Eterno,

ich habe mir nun einmal die Mühe gemacht und die Vollmacht angesehen. Hier ist die Möglichkeit einer Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich durchaus gegeben, jedoch war ich der Auffassung, dass er hierfür mein Einverständnis braucht und nur die Verhandlungen führen kann, ohne gleich zu unterschreiben. Überhaupt fällt mir ja auf, dass ja noch gar kein Rechtsstreit vorliegt, sondern nur außergerichtliche Verhandlungen, das nur am Rande.

Anfügen muss ich, dass er mir eine Abfindungserklärung im Muster bereits vorher geschickt hatte, worauf natürlich nicht seine Kontonummer angegeben war. Hier sollte ich DIREKT unterschreiben und sicherlich auch den Betrag (um den es mir übrigens NICHT geht) erhalten. Wie gesagt, das war eine diskutierbare Ausfertigung. Bei einem Gespräch mit dem Anwalt wollte ich gerne einige Textpassagen geändert haben und die Möglichkeit eines Widerrufs durch mich eingebaut haben. Damit hat er sich einverstanden erklärt und wollte mir dieses erneute Muster, ausgefertigt durch den Gegner, auch zukommen lassen, um mein OK abzuwarten.

Eine Woche nach dieser Unterredung kam ich ins Krankenhaus, meine Bekannte setzte den Anwalt davon in Kenntnis, diese hat auch die Post aus meinem Briefkasten geholt. Dadurch weiß ich, dass vier Tage nach meiner Einlieferung dieses äußerst schnell geschlossene Exemplar OHNE Widerrufsklausel für mich bereits unter Dach und Fach war. Gesehen habe ich aber die Erklärung erst 10 Tage später, der Aufenthalt dauerte etwas länger.

Seitdem erhielt ich lediglich eine kurze Anfrage, wie nun weiter verfahren werden sollte. Ich habe ihm telefonisch wie auch schriftlich mitgeteilt, er solle mir das Geld auf mein Konto zugehen lassen (ich hatte mittlerweile die Nase voll und wollte mich anderweitig
beraten lassen), aber bislang nichts gesehen und nichts gehört. Gestern rief ich noch einmal an und wurde (wie es in der Praxis ja schon gewöhnlich war) vertröstet.

Nun will ich nicht länger warten.

Übrigens liegt uns ein Gutachten des MDK vor, welches eindeutige Mängel in der Operationsplanung und -durchführung feststellte.

Vielen Dank nun für die Aufmerksamkeit, einen schönen Abend und einen guten Sonntag, vom Ausgang werde ich (irgendwann einmal, sollte nicht zu lange dauern) berichten.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Hi,
so wie ich es verstehe, war die grundsätzliche Bereitschaft vorhanden, einem Vergleich zuzustimmen.
Der Vorschlag sollte somit noch abgeändert werden. Haben Sie den ersten Entwurf unterzeichner an Ihren Anwalt zurückgesandt?

Falls ja, dann kann er davon ausgegangen sein, dass Sie das so akzeptieren.

Falls nicht und haben Sie den Änderungswunsch mit Ihrem Anwalt besprochen, dann sollte er das natürlich in Ihrem Sinne mit Ihrem „Verhandlungsgegner“ besprechen und abändern lassen. Nach der Änderung sollte das selbstverständlich Ihnen erneut vorgelegt und unterschrieben werden.

Es ist für mich so schon ein wenig unverständlich, wie Ihr Anwalt agiert. Dass das Konto des Anwalts angegeben wird, ist gar nciht so abwegig. Das kommt häufiger vor. Auf jeden Fall jedoch sollte er dann das Geld an Sie weiterleiten.
Auf jeden Fall würde ich Ihnen empfehlen, sich noch einmal mit Ihrem Anwalt in Verbindung zu setzen. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie natürlich einen weiteren Anwalt beauftragen, bzw. dahingehend zu Rate ziehen.

Viele Grüsse
Eterno

Das ist ein zu komplexes Problem, um es hier erörtern zu können. Wenn der Fall sich so zugetragen hat, liegt sicher ein Verstoß gegen anwaltliche Verhaltensregeln und ggf. sogar eine Unterschlagung vor. Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer, die für solche Fälle zuständig ist, um eine einwandfreie Rechtsmeinung zu bekommen.

Hallo,
sorry, daß du soviel mist an der backe kleben hast.

  1. Wenn ichs richtig interpretiere hast du ihm eine
    „generalvollmacht“ gegeben. da hat er fast schon
    uneingeschränkte Handlungsfreiheit.
  2. Du warst im Krankenhaus und konntest dich nicht über
    den Verlauf informieren. da könntest vielleicht ein-
    hacken. Rechtsanwaltskammer (deine Interessen wurden
    nicht nach den anerkannten Regeln der Kunst ver-
    treten).
  3. Daß du jetzt nix mehr hörst (kohle ist doch auf ra-
    konto), sehr suspekt.
    Rechenschaftlegung einfordern mit dem Hinweis, daß du dich ansonsten an die Rechtsanwaltskammer wendest.
    Hoff, ich konnte helfen.
    Viel Glück
    LG aus Bayern
    Hedi

Sorry, dass ich mich so spät melde. Aber vielleicht ist es ja noch nicht ganz zu spät.
Leider erkenne ich das Problem nicht im Ganzen. Wenn es um eine Abfindung geht, die das Krankenhaus oder die Versicherung des Arztes zahlt, dann steht das Geld Ihnen zu. Der Anwalt bekommt nur seinen (An-)Teil.
Wenn Sie im Vorwege (versehentlich) einer möglichen Abfindungserklärung zugestimmt haben, wird es nicht einmal vor Gericht leicht, die Erklärung zurückzuziehen. Außerdem weiß ich aus Erfahrung, wie schwer es ist, einen ärztlichen Behandlungsfehler zweifelsfrei nachzuweisen.
Nötige Schritte wären m.E. folgende:

  1. Klären, ob Ihnen die Abfindung zusteht. Das müssen Sie aber mit dem Anwalt regeln.
  2. Wenn er nicht reagiert, können Sie nur mit Hilfe eines anderen Anwalts versuchen, Ihr Recht zu bekommen. Das dürfte auch einiges kosten.
  3. Möglicherwiese wäre es am sinnvollsten, den bisherigen Prozess als „verloren“ abzuhaken und sich zu überlegen, was Sie beim nächsten Mal anders machen sollten. Dann hätten Sie wenigstens noch etwas davon.
    Viel Erfolg. Enrico