Hallo,
vielen Dank für die Anfrage.
Ich muss zu meiner eigenen Sicherheit voranstellen, dass mein Hinweis keine anwaltliche Beratung ersetzen kann. Ich bin Privatperson und kein Rechtsanwalt. Dennoch versuche ich ein Richtung zu geben.
Zu Ihrer Frage:
Grundsätzlich ist hier zunächst einmal festzustellen, dass die Unterzeichnung der Bevollmächtigung für den Anwalt, eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, sozusagen ein Vertrag.
Es kommt grundsätzlich darauf an, was genau in der Vollmacht steht, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so, dass der Anwalt auch einen „Vergleich“ eigenständig schließen kann.
Es bleibt zunächst auf jeden Fall einmal festzustellen, dass der beauftragte Anwalt ausschließlich im Sinne seines Mandanten handeln darf und muss. Das dürfte sich grundsätzlich auch nach den ethischen Richtlinien des Anwaltstandes regeln. Genaue Auskunft kann hier sicherlich die Anwaltskammer geben.
Ihr Fall ist sehr bedauerlich und schmerzlich und aus dem Grund ist es so, dass es sicherlich gut ist, einen Anwalt einzuschalten.
Ich habe aber auch die Frage, ob es tatsächlich ein ärztlicher Kunstfehler war. Ist das bewiesen und zugegeben? Hat ein weiterer Mediziner, der als Gutachter aufgetreten ist, dies bescheinigt? Wie sehen die Krankenakten aus?
Wenn es grob fahrlässig war, dann schließe ich grundsätzlich auch strafrechtliche Ermittlungen nicht aus. Das gestaltet sich allerdings in der Regel sehr schwer und ist immer nur schlecht beweisbar.
Aber zurück zur Frage:
Hatte der Anwalt die Möglichkeit, mit Ihnen Rücksprache zu halten und wusste er, dass Sie im Krankenhaus waren und nicht erreichbar?
Ich denke, dass der Anwalt durchaus einen Vergleich schließen darf, jedoch geht normalerweise immer eine Rücksprache mit dem Mandanten voran, da eigentlich ausschließlich dieser entscheiden darf.
Was ist ein Vergleich und wann wird der abgeschlossen?
Ein Vergleich wird durch einen arzt und/oder eine Klinik immer dann abgeschlossen, wenn es einerseits zu unliebsamen Veröffentlichungen kommen kann oder gar ein fahrlässiges Handeln des Arztes durch irgendeinen Umstand entstanden sein könnte.
Wie ich schon erwähnt habe, ist es recht schwierig, ein solches Handeln festzustellen und ebenso schwierig könnte sich ein Prozess gestalten.
Ich glaube, die Frage sollten Sie sich beantworten, ob Sie definitiv einen Prozess durchstehen wollen. Ein Ergebnis kann man nie voraussagen. Es sollte aber auch nicht von vornherein aufgegeben werden.
Es ist schwer, etwas zu sagen, wenn man die Gesamtumstände nicht kennt.
Zum 2. Teil:
Anwalt hat das Geld und ist nicht mehr erreichbar.
Haben Sie diesen kontaktiert und ist er im Büro, reagiert aber nicht auf Ihre Kontaktversuche?
Das wäre ein Vertrauensbruch und ein Verstoß gegen seine Anwaltspflicht. Auf keine Fall darf er einfach das Geld behalten.
Ich würde in diesem Fall zunächst einmal vorschlagen, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung setzen und den Grund erfragen, warum er einen Vergleich abgeschlossen hat. Den müssen normalerweise auch Sie unterzeichnen, da er sonst nicht gültig sein könnte. Das hat den Hintergrund, dass Sie sich meist auch zum Schweigen in den Fällen verpflichten…
Fragen Sie Ihren Anwalt, vielleicht hat er ja während Ihres Krankenaufenthaltes versucht, Sie zu erreichen, hat es aber nicht geschafft. Ich denke, dass ein Gespräch immer erst einmal weiteren, drastischen Maßnahmen vorgeschaltet werden sollte. Meist kann man dann eine normale Erklärung finden.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben, auch wenn es aufgrund fehlender Details nur sehr generell ist…
Gruß
Eterno