Abfindungsformel Alterabhängig?

Bei uns in der Firma sind Entlassungen geplant. es wurde ein Sozialaplan erstellt sowie ein Interressenausgleich mit dem BR ausgehandelt.Hier wurde eine Formel für Abfindunen ausgehandelt die ältere Arbeitnehmer mit einer viel höheren Abfindung ausstatten wie jüngere bei gleichem zugehörigkeitsalter in der Firma. Nun meine Frage. Ist diese Regelung mit dem AGG das keine altersabhängige Unterschiede duldet zu vereinbaren ??

Die Frage lässt sich so nicht beantworten, weil es auf den genauen Wortlaut im Sozialplan ankommt. Den kenne ich nicht. Vom Grunde her ist bereits im Kündigungsschutzgesetz eine altersabhängige Abfindungszahlung eingeräumt. Siehe z. B. http://gesetze-ganz-einfach.de/kschg/kschg10.htm

Ernst-Erwin

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.
Die Abfindungsformel lautet im Sozialplan.

Alter x Betriebsjahre x Bruttoverdienst

85

Damit bekommt ein 27 jähriger mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit fast nur die hälfte als ein
49jähriger bei gleicher Betriebszugehörigkeit und Bruttolohn…

Da wird wohl nur ein guter Anwalt und eine Klage helfen. Denn schon die Betriebsjahre sind streitbar. Nach BGB § 622 (2) gilt in Deutschland noch immer: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“

Ernst-Erwin

Vielen dank nochmal für Deine Antwort. Es ist schon sehr verwirrend für mich diese ganze Rechtssituation.
Ich werde bei mein ersten Personalgespräch auf §10 des Kschg/1 verweisen und wenn das nicht hilft vielleicht ein Beratungsgespräch bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten rechtsanwalt suchen.Bin jetzt bei 10 halben Bruttolöhnen nach 10 Jahren.Da habe ich eigentlich nicht viel zu verlieren.