Abfindungshöhe

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Großbetrieb mit 1800 Mitarbeitern hat die Verlagerung einen Produktionsbereiches zum 01.01.2004 nach Polen beschlossen. Betroffen: 700 Mitarbeiter. Diesen Mitarbeitern sind Aufhebungsverträge mit Abfindugen „angeboten“ worden - natürlich mit dem Hinweis, das bei nichtunterschreiben betribsbedingte Kündigungen drohen-
Die Höhe der Abfindugen soll mit folgender Formel ( die der Betriebsrat zugestimmt hat !!!) festgesetzt werden:
Alter x Jahre Betriebszugehörigkeit x Monatsbrutto / 105

Ich weiss,das es keinen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt, dennoch finde ich die Abfindungshöhe recht niedrig, wenn ich das mal mit dem vergleiche, was ich so im Netz gefunden habe. Bis jetzt sieht es so aus, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen keiner unterschreiben will.
Wie sind denn die Chancen, in einem persönlichen Verhandlungsgespräch mit der Personalabteilung die Abfindungshöhe in die Höhe zu treiben? Welche Argumente kann man dann vortragen, die für eine Eröhung der Abfindung sprechen?

Danke im voraus.

MFg
Christian

Hallo,

Alter x Jahre Betriebszugehörigkeit x Monatsbrutto / 105

ich verstehe den Sinn dieser seltsamen Formel nicht. Üblich sind 0,5-1 Monatsgehalt je Jahr Betriebszugehörigkeit.

Wie sind denn die Chancen, in einem persönlichen
Verhandlungsgespräch mit der Personalabteilung die
Abfindungshöhe in die Höhe zu treiben? Welche Argumente kann
man dann vortragen, die für eine Eröhung der Abfindung
sprechen?

Naja, z.B. das Argument, daß da ziemlich wenig bei rauskommt.
Und:
Schlechte Arbeitsmarktlage
Sperrfrist für AL-Geld
strukturschwache Region, d.h. Umzug notwendig–>Kosten
Familie
andere finanzielle Verpflichtungen (z.B. abzuzahlendes Haus)
usw.

Nur: Es gibt für die Obergrenze der Summe aller Abfindungen, nämlich die Gesamtsumme der zu Verfügungs stehenden Mittel.

Gruß,
Christian