Abfindungshöhe, die 2

Hallo zusammen.

Ich hatte heute das Verhandlungsgespräch. Es war eine mittlere Katastrophe (
für mich ).
Der Personalbetreuer ist zu keinerlei Verhandlung bereit. Es wurde die
bereits angesprochene, merkwürdige Berechnungformel mit dem BR so vereinbart. Und
daran hält er fest. Es gibt nicht einen Cent mehr. Auch der Hinweis, dass
dies nicht die sonst übliche Berechnungformel ist, half nichts. Im Gegenteil: Er
behauptete weiterhin, dass die Höhe der Abfindung über dem marktüblichen
liegt ( Zitat: Unsere Firma zahlt ihnen mehr, als alle anderen Firmen in dieser
Region. (Anm.: Stimmt absolut nicht, ich habe mich erkundigt). Und auch, wenn
Sie vor das Arbeitsgericht gehen, wird das Arbeitsgericht die Abfindungshöhe
nach unserer Formel festsetzen, weil diese im Einvernehmen mit dem BR
entstanden ist.)

Darauf hin musste ich mich sehr stark zusammen reissen, um nicht ausfallend
zu werden, denn ich kann es überhaupt nicht ab, wenn mir jemand wider
besseren Wissens ins Gesicht lügt und versucht, mich zu verarschen. Ich bat ihn
dann, mir den Abfindungsvertrag so auszustellen, wie sich die Firma das
vorstellt. Ich werde mit ihm nicht weiter verhandeln,da dies kein Zweck habe, ich
werde die weitere Verhandlung meinem Rechtsanwalt überlassen.

Darauf hin sagte er,er könne mir den Vertrag nicht aushändigen, da er diesen
erst noch fertig machen muss. (Anm. : Recht komisch, denn der Termin heute
stand seit 1 Woche fest, eigentlich sollte heute meine Unterschrift erfolgen)
Auf Nachdruck erklärte er sich bereit, den Vertrag bis morgen fertig zu
haben.

Ich habe eine Wut, denn es handelt ich schließlich nicht um Unsummen. Es
besteht eine Differenz zwischen der angebotenen Abfindungssumme und der
allgemein üblichen Abfindungshöhe von ca. 6000 EUR. Für die ganzen Vorteile, die sich
aus einem Aufhebungsvertrag für die Firma ergeben, ist es eigentlich recht
traurig, dass man sich um so eine Summe streiten muss.

Jetzt ist die Frage: lohnt sich dafür der Aufwand, einen Rechtsanwalt zu
beauftragen? ( der ja auch Geld kostet )
Ich bin jetzt natürlich in einer dummen Situation, da ich

  1. zum 01.10.03 eine neue Arbeitsstelle gefunden habe und
  2. mein Arbeitgeber bei Unterschrift nach dem 01.10.03 nur noch 75% der mir
    nach der Formel zustehen Abfindung zahlt. ( auch diese Regelung finde ich
    sehr merkwürdig, aber der BR hat auch hier zugestimmt)

MFG
Christian

PS: zur Erinnerung, die Formel zur Berechnung der Abfindungshöhe auf die sich mein Arbeitgeber stützt, lautet:

Jahre Betriebszugehörigkeit x Alter x Monatsbrutto / 105
das dabei nicht viel bei raus kommt, versteht sich von selbst

Hallo Carsten,

wenn Du in Deinen Anstellungsvertrag schaust, findet sich dort u. a. eine Regelung über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Da steht etwas von Kündigungsfristen, aber nichts von einer Abfindung. Schließlich kämst Du auch nicht auf die Idee, Deinem Arbeitgeber eine Abfindung zu zahlen, weil Du den Vertrag kündigen willst.

Die Sache mit den Abfindungen ist irgendwann „eingerissen“, aber sie steht auf tönernen Füßen. Einen Rechtsanspruch auf Abfindung hättest Du nach einem Gerichtsurteil. Dafür müßtest Du dem Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nachweisen, daß z. B. soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden und an Deiner Stelle ein anderer Kollege die Kündigung hätte erhalten müssen. Oft zahlen Betriebe eine Abfindung, um Ruhe zu haben oder um das Ansehen des Unternehmens nicht zu beschädigen. Wenn man aber einen ganzen Betriebszweig einfach schließt und kann beim besten Willen keine andere Arbeit im Betrieb anbieten, gehst Du leer aus, wenn Kündigungsfristen eingehalten werden. Wieder andere Betriebe bieten den Alternativarbeitsplatz - am anderen Ende der Republik.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wird in Deinem Fall ein ganzer Unternehmensteil geschlossen. Ich kann Dir versprechen, es gäbe Methoden, die Sache ohne Abfindungen durchzuziehen. Das macht man nur nicht, weil keiner Lust auf das Geschrei hat. Ich halte es insgesamt in Deinem Fall für aussichtslos, auf dem Rechtsweg zu höherer Zahlung zu kommen. Dies schon allein deshalb, weil Dein Vertreter, nämlich der Betriebsrat, der Vorgehensweise zugestimmt hat.

Gruß
Wolfgang

Hallo Carsten,

klar ist der Personalbetreuer zu keiner Verhandlung bereit. Das hat er bereits mit dem Betriebsrat erfolgreich getan. Warum sollte der Arbeitgeber mit Dir eine Individualvereinbarung aushandeln? Meiner Meinung nach ist die Sache gelaufen. Beschweren kannst Du dich nur noch bei deinem Betriebsrat. Ändern wird das nix.

Aber vielleicht erzähl ich mal wie das bei uns gelaufen ist. Wir haben nämlich auch so eine Berechnungsformel bei der allerdings der Teiler nur 60 beträgt. Als unser Betriebsrat mit der Arbeitgeberseite verhandelt hat ist zuerst nur über die Gesamtsumme verhandelt worden. Aus dieser Gesamtsumme wird dann beispielsweise eine Transfergesellschaft finanziert, die Abfindungen bezahlt und was da noch so alles dazugehört.

Dem Arbeitgeber ist es dann egal wie das Geld aus der Gesamtsumme nun aufgeteilt wird. Das war, bei uns zumindest, alleinige Sache des Betriebsrates. Bei uns beispielsweise ist die Abfindung ab einem gewissen Alter zudem noch gekappt worden. Arbeitnehmer mit Kind bekommen einen Zusatzbetrag und einige weitere soziale Komponenten.
Da waren einige Kollegen auch sehr aufgebracht deswegen. Aber letztlich hat dann jeder eingesehen das die Regelung ganz OK so ist. Ich selbst habe jetzt noch bis Ende September. Dann gehts in die Transfergesellschaft.

Ich bin jetzt natürlich in einer dummen Situation, da ich

  1. zum 01.10.03 eine neue Arbeitsstelle gefunden habe und
  2. mein Arbeitgeber bei Unterschrift nach dem 01.10.03 nur
    noch 75% der mir
    nach der Formel zustehen Abfindung zahlt. ( auch diese
    Regelung finde ich
    sehr merkwürdig, aber der BR hat auch hier zugestimmt)

Das hat der Betriebsrat im Sozialplan eben so ausgehandelt. Hätte er das nicht gemacht, dann würde der Teiler in der Formel vielleicht noch schlechter sein.

Du hast die Wahl! Entweder ein neuer Job und 75% oder 100% und eine unsichere Zukunft. Ich würde gerne mit Dir tauschen.

Viele Grüsse

Pit (Jahre Betriebszugehörigkeit x Alter x Monatsbrutto / 60)

Nimm das Geld und fange den neuen Job an!
Hi!

Ganz ehrlich meine Meinung ohne Rechtsanspruch!

Nimm das Geld (unterschreibe VOR dem 1.10.03) und tritt Deinen neuen Job an!

Ich halte einen Erfolg vor Gericht für sehr unwahrscheinlich!!!
Immerhin zahlt Dein AG von sich aus eine Abfindung, was alles andere als selbstverständlich ist!

Grüße
Guido

2 Dinge
Hallo Carsten,

wie die anderen schon schrieben, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.

Eine Abfindung kann im Grunde eines der am teuersten vedienten Gelder Deines Lebens sein. Warum? Weil in Deinem Zeugnis jetzt drinsteht: „Wir haben uns in beiderseitigem Einvernehmen getrennt“ und eben nicht „Herr sowieso scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus“ und schon gar nicht „Wir bedauern seinen Fortgang sehr“

Was das bedeutet? Du hast jetzt bis zu Deinem Lebensende den Malus, dass ein Unternehmen so froh war, Dich loszuwerden, dass es sogar noch Geld(!) dafür gezahlt hat.

Das mag in Deinem Fall noch halbwegs erklärbar sein (wegen einer Schließung eines großen Bereichs), aber auch dort gilt: echte Highpots haben sicher ein Übernahmeangebot bekommen, Du nicht. Und das ahnt jeder zukünftige Vorgesetzte, egal, was sonst im Zeugnis steht…

Deswegen wäre für mich eher überlegenswert, auf die Abfindung ganz zu verzichten und selber zu kündigen (gegen ein wirklich gutes Zeugnis!), denn die paar hundert Kröten sind schnell ausgegeben, Dein Zeugnis verfolgt Dich bis zu Deinem Lebensende…

Auf jeden Fall solltest Du es Dir nicht zu sehr mit Deinem Arbeitgeber verderben, auf dass Dein Zeugnis nicht noch negativer wird, als es jetzt eh’ schon ist.

Nur so als Denkanstoß
Jürgen

Kann - muss aber doch nicht!
Hi Juergen!

Eine Abfindung kann im Grunde eines der am teuersten vedienten
Gelder Deines Lebens sein. Warum? Weil in Deinem Zeugnis jetzt
drinsteht: „Wir haben uns in beiderseitigem Einvernehmen
getrennt“ und eben nicht „Herr sowieso scheidet auf eigenen
Wunsch aus unserem Unternehmen aus“ und schon gar nicht „Wir
bedauern seinen Fortgang sehr“

Das kann zwar sein, muss aber doch nicht!

Das mag in Deinem Fall noch halbwegs erklärbar sein (wegen
einer Schließung eines großen Bereichs), aber auch dort gilt:

Eben!

echte Highpots haben sicher ein Übernahmeangebot bekommen, Du
nicht.

Das kann aber ein Problem bei der Sozialauswahl geben!

Auf jeden Fall solltest Du es Dir nicht zu sehr mit Deinem
Arbeitgeber verderben, auf dass Dein Zeugnis nicht noch
negativer wird, als es jetzt eh’ schon ist.

Auch hier kann ich nur zustimmen!

Liebe Grüße
Guido

Stellungnahme
Hallo Wolfgang:

–wenn Du in Deinen Anstellungsvertrag schaust, findet sich dort u. a. eine Regelung über die Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses. Da steht etwas von Kündigungsfristen, aber nichts von einer Abfindung.---------

Wenn Du es genau wissen möchtest: dort steht weder das eine, noch das andere, denn die Kündigungsfristen sind tariflich geregelt.Desweiteren steht dort „unbefristet bis Lebensjahr x“
Ich will jetzt nicht den neunmalklugen raushängen lassen, denn mir ist schon klar, dass ich kein Beamter bin und somit nicht unkündbar.

—Die Sache mit den Abfindungen ist irgendwann „eingerissen“, aber sie steht auf tönernen Füßen.--------

Ich hoffe, Du machst nicht mich dafür verantwortlich??? :wink:
Ich bin weder Richter,Gesetzgeber, Gewerkschaftsfunktionär noch sonst ein Entscheidungsträger. Ich möchte nur das, was alle in diesem Land wollen: möglichst viel Kohle absacken. Selbstverständlich weiss ich, dass es keinen gesetzl. Anspruch auf Abfindung gibt ( noch nicht,siehe Agenda 2010, wo den Arbeitnehmern das Wahlrecht zw. Kündigungsschutzklage oder gesetzl. Abfindungshöhe bei betriebsbed. Kündigungen eingeräumt werden soll (siehe da, da ist sie ja wieder, diese tolle Formel, auf dessen Grundlage ich auch gern die Abfindung bekommen würde : 0,5 x Monatsbrutto x Jahre Betriebszugehörigkeit)
Und solange sich unsere Manager, Politiker und andere feine Herrschaften die Taschen vollstopfen ( auf Kosten anderer!!!) hab ich absolut kein schlechtes Gewissen dabei, um eine etwas höhere Abfindung zu feilschen.


—Dafür müßtest Du dem Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nachweisen, daß z. B. soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden und an Deiner Stelle ein anderer Kollege die Kündigung hätte erhalten müssen.—

Scheinbar ist es so, dass dann die Arbeitgeber ziemlich oft irgendwelche Fehler machen ,denn sonst ist es wohl kaum zu erklären, dass die meisten Klagen zugunsten der Arbeitnehmer ausgehen ?!
Der kleinste Formfehler reicht und bums!!! hat der Arbeitgeber das Gerichtsverfahren verloren. Und das ist auch der Grund, warum Abfindungen gezahlt werden, oft sogar über dem, was Arbeitsgerichte anhand von Faustformeln festlegen. Denn ein verlorener Prozeß bringt in den meisten Fällen noch weitere, hohe Kosten mit sich, wie z.B. Lohnnachzahlungen.


—Oft zahlen Betriebe eine
Abfindung, um Ruhe zu haben oder um das Ansehen des Unternehmens
nicht zu beschädigen.—

Dies ist nur ein nützlicher Nebeneffekt. Hauptgrund: s.o.

—Wieder andere Betriebe bieten den
Alternativarbeitsplatz - am anderen Ende der Republik.—

Darüber würde ich mich sogar freuen. Ich würde lieber in Süddeutschland leben, satt im Norden :wink:

—Ich kann Dir versprechen,es gäbe Methoden, die Sache ohne Abfindungen durchzuziehen. Das macht man nur nicht, weil keiner Lust auf das Geschrei hat.—

Das Geschrei gibt´s auch mit Abfindung, denn einen „festen“ Arbeitsplatz kann man in der heutigen Situation gar nicht mit Geld abfinden. Was glaubst Du,was passieren würde, wenn es so wäre, wie Du sagst: Ich kann Dir versprechen, dass die Firma die Abfindung freiwillg bezahlen würde, denn ein Streik mit den daraus resultierenden Konventionalstrafen wegen zu später Lieferung wäre mit Sicherheit teurer. Fakt ist: Wir machen Überstunden ohne Ende, denn die Polen kriegen das bis dato weder qualitativ noch quantitativ so hin wie wir. Und das,obwohl wir bereits Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich und Kurzarbeit machen sollten. Die Firma würde sich also hüten, auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, jemanden ohne Abfindung nach Hause zu schicken.

—Ich halte es insgesamt in Deinem Fall für aussichtslos, auf dem
Rechtsweg zu höherer Zahlung zu kommen.—

Da muss ich dir leider Recht geben, denn bei der Sozialauswahl würde ich sofort über´s Messer springen :wink:

—Dies schon allein deshalb, weil Dein Vertreter, nämlich der Betriebsrat, der Vorgehensweise zugestimmt hat.—

Was ich von unserem BR halte, behalte ich jetzt doch lieber für mich. Du kannst Dir´s sicher denken…

MFG
Carsten

Stellungnahme
Hallo Pit.

—klar ist der Personalbetreuer zu keiner Verhandlung bereit. Das hat er bereits mit dem Betriebsrat erfolgreich getan. Warum sollte der Arbeitgeber mit Dir eine Individualvereinbarung aushandeln?—

Hmm, vielleicht weil er kaum jemanden so „billig“ los wird, wie mich. Denn Fakt ist: Durch den Einsatz von Zeitarbeitsverträgen gibt es kaum noch jüngere Arbeitnehmer im Betrieb, denn die sind bereits alle wieder weg. Ich war einer der letzten glücklichen, die nach der Ausbildung noch einen „Festvertrag“ bekommen haben.
Stell dir mal vor, es melden sich nur ältere Arbeitnehmer, vielleicht 53 Jahre alt und 35 Jahre im Betrieb. Das kostet richtig Geld, aber ich doch nicht mit meinen 11 Jahren. Und da es bis jetzt kaum Resonanz auf das Abfindungsangebot gibt, könnte er doch froh sein, mich los zu werden, auch wenn es vielleicht 3000€ mehr sind als geplant.

—Beschweren kannst Du dich nur noch bei deinem Betriebsrat.Ändern wird das nix.—

Hab ich , und Du hast Recht. Denn was einmal unterschrieben ist, gilt dann auch. Diese Pfeifen haben sich ganz klar über den Tisch ziehen lassen. Denn sie waren überzeugt davon, dass das mehr ist, was andere Firmen in der Region so zahlen (stimmt natürlich absolut nicht) bzw. was das Arbeitsgericht per Faustformel zuspricht. Es kann natürlich auch sein, dass zu Verhandlungszeiten zufällig gerade über eine eventuelle Bonuszahlung für die Herrn Betriebsräte verhandelt wurde, da kann man sich dann schon mal überzeugen lassen.

—Wir haben nämlich auch so eine Berechnungsformel bei der allerdings der Teiler nur 60 beträgt.—

Wenn ich diesen Faktor in unsere Formel einsetze, kommt fast der selbe Betrag raus, wie die Arbeitsgerichte per Faustformel festlegen. So ein Zufall…
Was ich damit sagen will: Ich habe mich natürlich mal umgehört, wie das bei anderen (vergleichbaren) Firmen läuft. Und bis jetzt konnte ich nur feststellen, dass sich die Firmen trotz unterschiedlicher Formeln und bestimmter zusätzlicher komponenten im Bereich der Arbeitsgerichte liegen.

— Ich selbst habe jetzt noch bis Ende September. Dann gehts in die Transfergesellschaft.—

Oh ha. Na dann wünsch ich die alles Gute und das Du möglichst bald was neues findest. Es sei denn, Du stehst kurz vor der Rente, dann ist diese Transfergesellschaft ja ideal. ( gab´s bei uns schon vor 3 Jahren, als die ersten 585 Mitarbeiter gehen durften.)

—Du hast die Wahl! Entweder ein neuer Job und 75% oder 100% und eine unsichere Zukunft.—

Ich werde natürlich den neuen Job annehmen, ganz klar. Alles andere wäre idiotisch, aber beim Schreiben des Artikel musste ich einfach mal Dampf ablassen, denn ich war tierisch geladen. Ich hasse nämlich nichts mehr, als Ungerechtigkeit und angelogen zu werden.

Ciao,
Carsten

Stellungnahme

Hallo Guido.

—Nimm das Geld (unterschreibe VOR dem 1.10.03) und tritt Deinen
neuen Job an!—

Hab ich getan… :wink:

Dazu hat mir auch mein Rechtsanwalt geraten, obwohl auch er gesagt hat, dass die angebotene Abfindungssumme unüblich niedrig ist.
In meinem speziellen Fall ist dies das beste, was ich tun kann. Bei den älteren Kollegen mit Kindern und langer Betriebszugehörigkeit sieht das aber ganz anders aus. Diese Info werde ich selbstverständlich an die Kollegen weiterleiten…

Ciao,
Carsten

Stellungnahme

Hallo Jürgen.

—wie die anderen schon schrieben, es gibt keinen Rechtsanspruch
auf eine Abfindung.—

Das weiß ich, hab ich in meinem ersten Artikel breits geschrieben.

Weil in Deinem Zeugnis jetzt drinsteht: „Wir haben uns in beiderseitigem Einvernehmen getrennt“ und eben nicht „Herr sowieso scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus“ und schon gar nicht „Wir bedauern seinen Fortgang sehr“

Woher willst Du wissen, was in meinem Zeugniss steht? Hast Du mein Zeugniss gelesen,oder was? Was hat das mit der Abfindung zu tun? Ich bin zur Personalabteilung, hab deren Angebot angenommen und bin damit auf eigenen Wunsch gegangen. Mich hat doch keiner gezwungen. Außerdem lassen die in Bezug auf Zeugnis immer mit sich reden.

—Was das bedeutet? Du hast jetzt bis zu Deinem Lebensende den Malus, dass ein Unternehmen so froh war, Dich loszuwerden, dass es sogar noch Geld(!) dafür gezahlt hat.—

Hallo? Kann es sein, dass Du irgend etwas falsch verstanden hast? Die Firma will Arbeit verlagern und bietet daher eine Abfindung an. Ich bin nicht hingegangen und hab denen angeboten zu gehen,wenn sie mir eine Abfindung zahlen, sondern es gibt eine Betriebsvereinbarung, dass Die Mitarbeiter für den Verlust ihrers Arbeitsplatzes aufgrund der Verlagerung abgefunden werden. Und selbstverständlich ist die Firma froh, mich los zu sein, denn mich hat sie „billig“ abgefunden. Sie ist mit Sicherheit nicht aus dem Grund froh, weil ich soooooo ein schlechter Mitarbeiter war.

Das mag in Deinem Fall noch halbwegs erklärbar sein (wegen einer Schließung eines großen Bereichs), aber auch dort gilt: echte Highpots haben sicher ein Übernahmeangebot bekommen, Du nicht.Und das ahnt jeder zukünftige Vorgesetzte, egal, was sonst im Zeugnis steht…

Aha, und wo sollen dann Deiner Meinung nach diese Leute arbeiten, wenn es den Arbeitsplatz gar nicht mehr gibt? Außerdem kann sich die Firma wohl kaum die Leute aussuchen, schon mal was von einer sozialen Auswahl gehört? Das hat nichts mit gutem oder schlechten Mitarbeiter zu tun. Wir sind hier schließlich nicht in den USA.
Ob das gut ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Denn dann hätte ich mit Sicherheit gute Chancen zu bleiben, wenn es so wäre wie Du sagst. Alles klar?

Deswegen wäre für mich eher überlegenswert, auf die Abfindung ganz zu verzichten und selber zu kündigen (gegen ein wirklich gutes Zeugnis!)

Sag mal,merkst Du es noch? Ich hab´s nicht nötig, mir ein gutes Zeugnis zu „erkaufen“. Ich bin gut und falls etwas anderes drin gestanden hätte, wäre ich in der Position gewesen zu sagen 1) ich unterschreibe den Aufhebungsvertrag nicht oder 2) ich geh zum Anwalt und lass das vom Arbeitsgericht feststellen. Was glaubst Du denn, wer meine Leistung beurteilt? Die Personalabteilung? Dich beurteilt dein Vorgesetzter, der gibt die Beurteilung zur Personalabteilung, welche dann das Zeugnis schreibt. Und Du glaubst allen Ernstes, dass Die Personalabteilung mir dann einfach mal eben so ein schlechtes Zeugnis ausstellt, weil ich nicht freiwillig auf meine Abfindung verzichte? Tssss, es gibt Leute,…

Auf jeden Fall solltest Du es Dir nicht zu sehr mit Deinem Arbeitgeber verderben, auf dass Dein Zeugnis nicht noch
negativer wird, als es jetzt eh’ schon ist.

Ich weiss nicht, bei welchem Arbeitgeber Du beschäftigt bist und was dort für Sitten herschen. Und ich weiss auch nicht, wie Du darauf kommst, dass mein Zeugnis schlecht ist und schlechter kann es nicht werden, denn ich habe es bereits. Es kann natürlich sein, dass es mit einer Zaubertinte gedruckt wurde und sich über Nacht schwup di wup in ein übelstes Zeugnis verwandelt. Oh shit, da bin ich aber ganz schön verar…t worden von den Personals.
Hat´s endlich klick gemacht???

Ciao,
Carsten

Hallo Carsten,

Du wirfst hier einige Fakten durcheinander. Ein Recht auf Abfindung gibt es z. Z. nicht. Reichst Du beim Arbeitsgericht Kündigungsschutz-Klage ein, wird der Richter in der Regel zuerst einen Gütetermin festlegen. Einigt man sich hier außergerichtlich, kann es u. U. auch auf Vorschlag des Vorsitzenden zu einem Standardvergleich nach der Formel 0,5 * Brutto für Netto * Betriebszugehörigkeit kommen. Gibt es keine Einigung, stellt der Vorsitzende nur die Rechtmäßigkeit der Kündigung fest und im Fall „Ja“, ist dann auch das Thema Abfindung ersatzlos beendet. (Trifft in Deinem Fall zu). War die Kündigung nicht betriebsbedingt, sondern z. B. Böswilligkeit Dir gegenüber, kann man über eine Abfindung nachdenken. Aber darüber kann man ganze Bücher schreiben. Für Dich gibt es nur eins : Wut runterschlucken und Abfindung mitnehmen.
Gruss
TeeBird