Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bei der deutschen BKK und muss mich freiwillig versichern, da ich mich selbstständig gemacht habe.
Mein Beitrag richtet sich nach der Mindestbemessungsgrenze, da ich Gründerzuschuss bekomme.
Nun hatte ich nach eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung in Höhe von Brutto 16.000€ bekommen. Mein AG hat die Abfindung rückwirkend für Aug.2011 auf meine Steuerkarte abgerechnet, obwohl ich den Betrag erst Ende März 2012 bekommen habe.
Die neue Berechnung der BKK sieht so aus:
Als Auszahlungsbetrag wird mein durchschnittliches monatliches Einkommen aus 2011 2614,13€ Brutto (aus Abfindung) + der jetzige Gründerzuschuss 1.066,20€ = monatliches Einkommen von 3.680,33€ angesetzt.
Auf dieses Supereinkommen (Jahreseinkommen von 44163,96€ juhu) soll ich jetzt für 12 Monate die Beiträge von 14,9% und 2,2% zahlen.
Ohne Abfindung hatte ich 224,44€ gezahlt und rückwirkend ab März soll ich nun 629,34€ zahlen. das sind knapp 5000€ Mehrkosten an Beiträge für Netto 11000€ Abfindung. Die Bearbeiterin Frau P. teilte mir mit, das die Höhe der Abfindung keine Rolle spiele. Bei einer Abfindung von z-Bs. 4000€ wird die Berechnung genau so angesetzt wie bei mir.
Das kann doch wohl nur ein Irtum sein.
Was soll ich machen und wie sieht die richtige Berechnung aus?
Mit bestem Dank
Martina