Hallo,
kann mir jemand einen Tip geben, in welcher Größenordnung sich eine Abfindung bei Auflösung eines Arbeitsvertrages in beiderseitigem Einverständnis bewegt?
Das Arbeitsverhältnis besteht seit 2,5 Jahren und ist (sagen wir mal) vergleichbar mit einer Projekleiterstelle. Der Vertrag muß „gekündigt“ werden, weil der Arbeitsbereich des AN schlichtweg wegfällt.
Für eine grobe Faustformel, was so „üblich“ ist (z.B. halbes Jahresgehalt oder sowas) wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Swantje
Hallo Swantje,
was ich so kenne, beläuft sich au 0,5 - 1 Bruttomonatgehälter pro Jahr Betreibszugehörigkeit, tendenziell scheint man sich neuerdings eher der unteren Grenze zu nähern.
Allerdings lag bei allen Fällen, die ich kenne die Betriebszugehörigkeit erheblich höher (immer über 10 Jahre). Und immer bestand in diesen Fällen eigentlich keine Chance eine einseitige Kündigung des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht durchzubekommen. Wie sich eine so kurze Betriebszugehörigkeit, wie in Deinem Fall, auswirkt weiß ich nicht.
Gruß
Werner
Hallo Swantje,
grundsätzlich können Arbeitsverträge vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber gekündigt werden. Dafür gibt es Kündigungsfristen, aber keinen automatischen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen. Unter welchen Umständen trotzdem eine Abfindung fällig wird, kannst Du unter http://home.t-online.de/home/0405110370/artikel.htm nachlesen.
Gruß
Wolfgang