Abfindungsklausel für Währungsreform/Inflation

Wenn ein Aufhebungsvertrag eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum Ende eines Jahres vorsieht und vereinbart wird, dass eine Abfindung im Januar des neuen Jahres (Vorteil Fünftelregelung) ausgezahlt wird, wie lässt sich die Abfindung vor finanziellen Schäden durch eine Währungsreform/Inflation schützen? Wie formuliert man es am geschicktesten, um Verluste zu vermeiden. Besten Dank für Eure Mithilfe im voraus.

Wie soll das gemeint sein? Beispiel EUR-Einführung: Waren vorher 20 TDM vereinbart, waren das danach rund 10 TEUR - was die Güter und Dienstleistungen nach dem Umtausch tatsächlich gekostet haben, kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Rolle spielen, denn das können beide nicht vorhersehen und auch nicht beeinflussen.

Ernst-Erwin

Sorry, davon habe ich leider keine Ahnung!
Ein Inflationsausgleich ist mir bezgl. Abfindung überhaupt nicht bekannt!
Ich würde mich an einen erfahrenen Fachanwalt wenden!
Sorry für die magere Auskunft!