Abfindungssteuer

Hallo, ich bin gekündigt worden bzw. durch ein aufhebungsvertrag, auch durch mein anwalt geprüft.
So jetzt wollt ich mal fragen wie das ist mit dem versteuern von der Abfindung.
ich bin freigestellt und bekomm mein lohn bis september, ende september bekomm eine abfindung von 10500,- falls ich neu arbeit habe (ist auch der fall), kann ich jederzeit aus dem verhältniss ausscheiden und die abfindung erhöht sich um die frei werdende Monats bruttogehälter(2780,-).

ich bin verheiratet steuerklasse 3, und 2 kinderfrei beträge
also wenn ich jetzt ausscheiden würde bekomm ich 24400,-Brutto für 8,5 jahre.
So, meine frage- Wieviel kommt netto raus,

Hoffe ihr könnt mir helfen

sorry, ging an falschen Experten !

Keine Ahnung. Wenn ich mich errinere gibt es aber viele Steuer-Hinweise im Internet
(Freibetraege, etc. Einfach googeln (was ich tun muesste).
Gruss,
Pascal

Sorry, ich kann Dri da nicht weiter helfen.

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Hallo,

also die Abfindung wird in der Jahreseinkommensteuererklärung geltend gemacht. Sie unterliegt m. E. dem Progressionsvorbehalt und hat somit einen niedrigeren Steuersatz zur Folge. Wie viel das nachher an Steuern „kostet“, ist schwer zu schätzen, da hier ja doch eine Menge Faktoren eine Rolle spielen (Einkommen der Frau, Kita-Kosten, Werbungskosten, Vorsorgeaufwand, außergewöhnliche Belastungen und natürlich das bisherige und neue Gehalt).

Eine richtige Abfindungssteuer gibt es nicht. Falls du noch Fragen hast, dann gern.

Gruß caya

hallo,

diese frage kann eigentlich auch dein Rechtsanwalt beantworten.
Er kann es dir auch besser erklären mit Fünftelregelung etc.

Gruß
Michelle