Abfindungszahlung bei kleinstbetrieb

Liebe Mitglieder !
Könnt ihr helfen?
Vor kuzem hörte ich einen Arbeitnehmer sagen: Er arbeitete fast 20 Jahre in einem Kleinstbetrieb und ist jetzt entlassen worden, weil angeblich bei einer Mitarbeiteranzsahl von 7 er noch nicht einmal eine Abfindung bekam. Stimmt das so ? Ist das gesetzlich festgehalten ?
Mit freundlichen Grüssen
Eure Trixi

Abfindungen sind Verhandlungsergebnis. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es weder im Klein- noch im Großbetrieb. Allerdings werden in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz greift eher Abfindungen ausgehandelt, eben weil die Mitarbeiter teilweise mit dem KSchG im Rücken eine stärkere Verhandlungsposition haben.

Gruß

Ernst-Erwin