Abfindungszahlungen an Familienvater T

Der abhängig beschäftigte T arbeitet seit Januar 2008 beim Arbeitgeber N als Assistent der Geschäftsführung. Als einziger Mitarbeiter im Unternehmen ist er seit August 2008 Vater eines Sohnes, alle anderen Angestellten sind Singles ohne Kinder. Aufgrund der Marktlage wurden zuletzt betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. T sorgt sich, dass er ebenfalls betriebsbedingt gekündigt werden könnte. Das Verhalten und die Leistung des T sind tadellos, es wurden keine Abmahnungen o.ä. ausgesprochen.

In einem Gespräch mit der Geschäftsleitung erfuhr er von den Abfindungszahlungen an die bereits gekündigten Mitarbeiter. Jetzt möchte er gerne wissen, wie hoch die Abfindung in seinem Fall sein könnte. Er verdiente in 2008 ein Festgehalt von 43.000 Euro plus Tantiemen in Höhe von 12.000 Euro, gesamt also 55.000 Euro brutto. Seine Frau ist seit der Geburt des Sohnes in Elternzeit. Der T ist 31 Jahre alt. In der Firma des N sind ca. 18 Mitarbeiter beschäftigt.

Mit welcher Abfindungshöhe kann er rechnen?

Hallo erstmal

Jetzt möchte er gerne wissen, wie hoch die Abfindung in seinem
Fall sein könnte.

Hier könnte §1a KSchG weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

mfg M.L.