Abfluß Küche

Vorweg, ich wohne in einer Mietwohnung.
In der Küche hängen Spülmaschine,Waschmaschine und Spüle an einem Abfluß. War auch in den letzten 3 Jahren kein Problem (so lange wohne ich jetzt hier). Nun steigt wenn z. B. die Waschmaschine Wasser abpumpt das Wasser in der Spüle hoch, erst waren es nur so 1-2 cm, mittlerweile sind es aber eher 5 cm. Auch gibt es manchmal Geräusche aus dem Abfluß obwohl stundenlang gar kein Wasser durch gelaufen ist. Heute habe ich den Traps unter der Spüle gelöst, war nix verstopft, denke also das Problem sitzt tiefer oder?
Damit liegt doch die Verantwortung beim Vermieter oder? Da müßte doch dann ein Fachmann ran, kommt das teuer? Hab son Passus im Mietvertrag, Kleinreparaturen muss der Mieter bezahlen und die sollen wohl bis 100 Euro gehen. Musste im letzten Jahr schon eine Reparatur an der Heizung von 80 Euro selber zahlen, geht langsam ins Geld in einem älteren Haus zu wohnen.
Wäre nett wenn mir jemand dazu etwas sagen kann.

Gruß Jean-Louise

Hallo

Da muss der Abfluss in der Regel mittels einer reinigungsspierale gereinigt werden ,es könnte auch eine Verstopfung der Rohrbelüftung vorliegen . Kosten kann man von einem Fachhandwerker erfragen , ist immer abhängig wo die Verstofung sich befindet offt wird nach meter gereinigtes Rohr abgerechnet .

Vermute aber es wird höher als 100 euronen ausfallen , beste ist Vermieter benachrichtigen der kann dan einen Rohreiniger seiner Wahl beauftragen .

m.f.G. Horst

Danke für die Antwort, hab schon eine Email zum Vermieter geschickt.
Hab heute mal aufgepasst, wenn die Spülmaschine abpumpt steigt das Wasser nicht hoch, ist das so weil da weniger Druck als bei der Waschmaschine hinter ist? Und hat das irgendetwas zu sagen?

Gruß Jean-Louise

Hallo !

GS und WM-Abwasser wird ja mit Pumpenkraft rausgedrückt und hat deshalb mehr Druck als das Spülenwasser selbst.

Aber wie ist es denn damit überhaupt ?
Bei einer Rohrverstopfung sollte sich auch das Spülbecken schlecht entleeren. Ist das so ?
Lasse mal volllaufen(Stöpsel) und dann ablaufen.
Zeigt sich etwas ?

Übrigens,die sog. „Kleinreparaturklausel“ im Mietvertrag (mit einer Höchstsumme pro Jahr, sonst wäre sie hinfällig) gilt m.E. nicht bei Rohrverstopfungen.
Allenfalls bei Verschulden durch den Mieter.
Diese Klausel bezieht sich auf Dinge,die dem natürlichen Verschleiss durch die Nutzung(durch den Mieter) unterliegen. Das ist bei Rohrleitungen nicht so,dortige Fehler sind Vermietersache.

MfG
duck313

Hallo

Ich vermute das die Verstopfung weiter enfernt von der Küche ist bei einem Waschautomaten wird eine größere Menge wasser gepummt aber mit annäherd gleicher Pumpleistung. Da der Waschautomat auch öffetrs wasser in größerer Menge abbumt z.b. bei den Spülgängen kurz hinter einander hat sich das Rohr gefüllt und da sich Wasser den geringsten Weg sucht kommt es dann im Spülbecken raus .
Beim Geschierrsüler ist die Wassermenge weit aus geringer und reicht um das rohr zu Füllen deshalb komt kein oder nur wenig Wasser im Spülbecken an .

m.f.G. Horst

Also das „normale“ Wasser läuft ganz gut weg, ist wohl eher die Menge z. B. bei der WM.
Danke für die Tips wegen der „Kleinreparaturklausel“, eine Jahres-Höchstsumme steht da nicht, ich fand es schon komisch dass ich die Heizungs-Thermen-Reparatur zahlen musste, ist eine Ältere, das würde ja heissen, ich kann wahrscheinlich jedes Jahr etwas bezahlen, die Wartung wird natürlich jährlich gemacht und die zahle ich ja auch mit den Nebenkosten.
Mit meinem VM ist leider nicht gut zu reden und wohne auch noch in einer Gegend die recht begehrt ist, hab also kaum eine Chance.
Mal schauen wie es jetzt weiter geht.

Danke für die Hilfe

Gruß Jean Louise

Dankeschön für deine Hilfe, mal schauen wie es jetzt mit dem Vermieter weiter geht.

Gruß Jean-Louise

Hallo !

Eine Reparatur an der Therme wäre m.E. niemals ein Fall für den Mieter.
Da greift die „Kleinreparaturklausel“ nicht.
Das ist Vermietersache,die bei einer echten Reparatur auch NICHT über die Nebenkosten umgelegt werden darf.
Nur die Wartungskosten(Reinigung,Einstellung,Messung,Verschleißteile(Düsen,Filter)).

Gerichte haben schon entschieden,wenn es im Vertrag bei der Kleinreparaturklausel keine Begrenzung für den Einzelfall und keine Höchstbegrenzung pro Jahr gibt,dann ist sie ungültig und nichtig.
Dann müsste der VM alles zahlen.
Und diese Klausel(wenn gültig) ist kein „Selbstbehalt“,wie bei einer Kaskoversicherung z.B.
Beispiel: Klausel 50€, Höchstsumme im Jahr 200€

Dann wäre ein Austausch einen Lichtschalters z.B. durch einen Handwerker vielleicht mit 50€ gedeckt,also zahlt der Mieter alles allein.
Kostet es aber z.B. 66,20€, dann zahlt das alles der Vermieter !
Die 50€ werden nicht etwa angerechnet(das wäre ja die Selbstbeteiligung).

Nochmal zur Verstopfung:

Aus einer WM kommt doch nicht mehr Wasser raus,als aus einem vollen Spülbecken. Ist womöglich etwas falsch unter der Spüle angeschlossen ?
Am Spülenablauf ist ein gerades Rohrstück dran mit 2 gegenüberliegenden Schlauchtüllen für WM- und GS-Schlauch ?
Ist in diesem Teilstück auch schon abgebaut und gereinigt worden?

MfG
duck313