hallo,
beim mieterbund habe ich gelesen, daß wenn der abfluß verstopft ist und dem mieter nicht nachweisbar ist das er diese verstopfung selbst verursacht hat, der vermieter die rohrreinigung bezahlen muß. gehört quasie zu den instandhaltungskosten des vermieters und werden durch die miete abgegolten.
meine frage hierzu:
was gilt als selbst verursacht? das windeln nicht in die toilette gehören sollte klar sein, genauso wie essensreste.
wären haare ein selbstverschulden? bzw dürfen haare in der toilette entsorgt werden?
gruß
dominique
Haare sind die häufigste Ursache für Verstopfungen und zählen selbstverständlich als selbstverursacht.
In das Klo gehört nur das wofür es ausgelegt wurde: Toilettenpapier (und nur Toilettenpapier! Selbst Taschentücher bestehen aus ungeeignetem Papier!) und deine diversen körperlichen Ausscheidungen.
heißt wenn ich meinen boden wische und mit dem wischwasser haare in die toilette kommen, dann hab ich die verstopfung selbst verursacht?
also das haare nicht ins waschbecken oder in die dusche gehören, ist mir ja bekannt…
Bei den normalen Rohrdurchmessern, musst du schon ganz schön viele Haare wegkippen. Anders gesagt: Wenn du nach dem Wischen genügend Haare wegkippst um damit eine Verstopfung zu bewirken kann man wohl schon von Mutwilligkeit reden. 
Hallo florestino,
um den Kloabfluss mit Haaren zu verstopfen, müssen da schon einige Haare rein. Beim Waschbecken sieht es da schon anders aus.
Ein Rohrreinigungsservice = Gutachter wird im Zweifelsfall entscheiden, ob die Rohrverstopfung der Mieter (aufgrund Tampons, Essensresten, sonstigem) oder der Vermieter (Klopapier in klakversetztem Rohr)zu verantworten hat.
Und das lässt sich nach meiner Erfahrung immer sehr genau feststellen!
VG
Mela