Hallo !
Ja,so streng sind die Sitten inzwischen !
Es gibt belüftete und unbelüftete Einzelleitungen. Sie unterscheiden sich in der zulässigen Länge und im Gefälle.
In der DIN EN 12056-2,bzw. DIN 1986-100 ist diese Grenze von 4 m bei unbelüftet,max. 3 Umlenkungen 90°,max. Höhendifferenz 1 m und 1% mind. Gefälle.
Die belüftete Variante (belüftet nicht an der Einleitung(da sowieso) sondern an der weitest entferntesten Stelle) 10 m,keine Begrenzung der Bögen,max. Höhendifferenz 3 m und Mindestgefälle sogar nur 0,5%.
Trotzdem würde bei Deinen ca. 5 m nichts groß passieren,es läuft nur etwas langsam ab,könnte auch mal gluckern,vielleicht sogar den Siphon leersaugen? In der Regel wirst Du aber wohl nichts bei der Nutzung bemerken.
Man könnte es durch eine DN 70 Leitung z.T. ausgleichen,die man als Anschlussleitung vom Fallrohr her als 2 % Gefälleleitung bis zum senkrechten 50er des Beckenanschlusses heranführt.
Oder eben belüften,nicht unbedingt über Dach,es gibt ja die Belüftungsventile.
MfG
duck313