Abflussprinzip

Hallo,
kann mir einer von euch das Abflussprinzip im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erklären. In diesem Fall ist der Wasserverbrauch gemeint. Ich habe dazu nichts über die SuFu gefunden :frowning:

Danke und Gruß, Richie

Du bist aber nicht DER Richie Hawtin?

… google hilft:

http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/abrechnungs…

Gruss HighQ

Ne, natürlich nicht, aber was besseres ist mir nicht eingefallen :wink:

Auf Deiner vorgeschlagenen Seite war ich auch, aber ehrlich gesagt komm ich mit Urteilsdeutsch nicht ganz klar. Gibbet da nicht ne kurze bündige Erklärung ?

Gruß…

Beispiel:

  • Der VM rechnet bei den M pro Kalenderjahr ab.

  • Er muss seinerseits jeweils im Sommer eine Abrechnung des Wasserversorgers bezahlen.

  • Im Kalenderjahr 2008 rechnet der VM seinen Ms die Kosten ab, die er im Jahr 2008 an den Wasserversorger zahlte

=das sogenannten Abflussprinzip.

Gruss HighQ

Hallo,

Kosten, welche dem Vermieter im Abrechnungszeitraum entstanden sind nimmt dieser als Basis für seine Abrechnung, unabhängig davon ob sie wirklich den Abrechnungszeitraum betreffen.

Gruß

Joschi

Okay, jetzt hab ich zum 01.09. ne Wohnung in einem 24 Parteienwohnhaus übernommen und zahle pro Monat ca. 50 EUR Wasserpauschale. Wird dann der Gesamtwasserverbrauch auf die Parteien umgelegt, sprich, wenn ein oder mehrere Mieter mit dem Wasser ahsen, dann würd ich das bei der nächsten Abrechnung mitzahlen ?

Gruß…

P.S.: An all die aufgeregten Mitleser; ja ich schreibe in Ichform, aber es ist auch keine Rechtsberatung…! Also, durchatmen…