Abflussverstopfung - Muss unbeteil. Mieter zahlen?

Schönen guten Abend!

Mal angenommen:
Zwei Mal hintereinander kam der Klempner wegen einer Abflussverstopfung. Dabei kamen wohl Tampons und eventl. auch Binden zu Tage. Jetzt will der Vermieter Mietpartei A die Kosten aufs Auge drücken, weil sie ja eine Frau sei und Drogerieartikel benutzen würde. Ist klar, wird auch von ihr benutzt, nur wirft sie das nicht ins Klo! Es gibt auch noch eine Mieterin B im Haus, die aber bestreitet, dass sie es war. Sonst bleibt aber keine Person übrig. Oder die Vormieter? Einzug war vor einem Jahr. Kann da noch was von hängen geblieben sein?

Wie liegt jetzt da der Fall? Bezahlen möchte Mietpartei A keinen Fall, da sie das nicht war!

Kann mir jemand konkrete Gesetze oder Gerichtsurteile dafür bzw. dagegen geben?

Ich bedanke mich im Voraus!

LG
Katzenpfote

Moin, Katzenpfote,

das Beseitigen einer Verstofung geht zu Lasten des Verursachers. Kann keiner gefunden werden (beweisbar!), bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Gruß Ralf

das Beseitigen einer Verstofung geht zu Lasten des
Verursachers. Kann keiner gefunden werden (beweisbar!), bleibt
der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Danke Ralf, aber weißt du vielleicht wo sowas im Gesetz steht? Vielleicht im BGB?

LG
Katzenpfote

Danke Ralf, aber weißt du vielleicht wo sowas im Gesetz steht?
Vielleicht im BGB?

Es gibt Dinge, die nicht in Gesetzen geregelt werden, weil dann zB das BGB 8 Zentner wiegen müsste (und immer noch unvollständig wäre). Statt dessen vertraut man auf Grundsätze wie den, dass jemand, der einen Schaden verursacht, dafür einstehen muss - niemand sonst.

Urteile könnten helfen, müssen aber nicht, weil unser Rechtssystem nicht auf Präzedenzfällen beruht, sondern auf Einzelfallentscheidungen. Ich gestehe, dass ich eh nicht weiß, wie man solche Urteile findet. Es gibt da wohl spezielle Datenbanken, die kenne ich aber nur vom Hörensagen.

Gruß Ralf

Es gibt Dinge, die nicht in Gesetzen geregelt werden, weil
dann zB das BGB 8 Zentner wiegen müsste (und immer noch
unvollständig wäre). Statt dessen vertraut man auf Grundsätze
wie den, dass jemand, der einen Schaden verursacht, dafür
einstehen muss - niemand sonst.

Danke für deine Hilfe!

sind das denn nicht unterhaltungskosten der mietsache(wie dachrinnen),die dann mit den nebenkosten abgerechnet werden?

sind das denn nicht unterhaltungskosten der mietsache(wie
dachrinnen),die dann mit den nebenkosten abgerechnet werden?

Es ist ein Schaden und keine Abnutzung oder normale Wartung, ergo zahlt der Vermieter. Defekte Dachrinnen werden übrigens auch nicht von den Mietern bezahlt.

Hallo,

der liebe Vermieter muss erstmal beweisen das A hier die Schuld trägt. Und wie der das macht, DNA Analyse ?

Naja wie auch sei, wenn A es nicht war, dann sollte Sie dies dem Vermieter mitteilen und gut ist.

Ps. Die Tatsache, das nur 2 Frauen im Haus wohnen besagt nichts, andere Männer kriegen wohl auch mal besuch und der wird weiblich sein.

Gruß

O.T.
Hallo,

andere Männer kriegen wohl auch mal besuch und der
wird weiblich sein.

Ja, klar. Aber der schmeißt dann nicht grad diese Gegenstände ins Klo… :wink:

SCNR

Gruß
loderunner

Hallo,

muss nicht, kann :wink:.

Gruß

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