Mal angenommen:
Zwei Mal hintereinander kam der Klempner wegen einer Abflussverstopfung. Dabei kamen wohl Tampons und eventl. auch Binden zu Tage. Jetzt will der Vermieter Mietpartei A die Kosten aufs Auge drücken, weil sie ja eine Frau sei und Drogerieartikel benutzen würde. Ist klar, wird auch von ihr benutzt, nur wirft sie das nicht ins Klo! Es gibt auch noch eine Mieterin B im Haus, die aber bestreitet, dass sie es war. Sonst bleibt aber keine Person übrig. Oder die Vormieter? Einzug war vor einem Jahr. Kann da noch was von hängen geblieben sein?
Wie liegt jetzt da der Fall? Bezahlen möchte Mietpartei A keinen Fall, da sie das nicht war!
Kann mir jemand konkrete Gesetze oder Gerichtsurteile dafür bzw. dagegen geben?
Danke Ralf, aber weißt du vielleicht wo sowas im Gesetz steht?
Vielleicht im BGB?
Es gibt Dinge, die nicht in Gesetzen geregelt werden, weil dann zB das BGB 8 Zentner wiegen müsste (und immer noch unvollständig wäre). Statt dessen vertraut man auf Grundsätze wie den, dass jemand, der einen Schaden verursacht, dafür einstehen muss - niemand sonst.
Urteile könnten helfen, müssen aber nicht, weil unser Rechtssystem nicht auf Präzedenzfällen beruht, sondern auf Einzelfallentscheidungen. Ich gestehe, dass ich eh nicht weiß, wie man solche Urteile findet. Es gibt da wohl spezielle Datenbanken, die kenne ich aber nur vom Hörensagen.
Es gibt Dinge, die nicht in Gesetzen geregelt werden, weil
dann zB das BGB 8 Zentner wiegen müsste (und immer noch
unvollständig wäre). Statt dessen vertraut man auf Grundsätze
wie den, dass jemand, der einen Schaden verursacht, dafür
einstehen muss - niemand sonst.
sind das denn nicht unterhaltungskosten der mietsache(wie
dachrinnen),die dann mit den nebenkosten abgerechnet werden?
Es ist ein Schaden und keine Abnutzung oder normale Wartung, ergo zahlt der Vermieter. Defekte Dachrinnen werden übrigens auch nicht von den Mietern bezahlt.