Nur mal rein hypothetisch: Jemand möchte im Internet Bilder downloaden, die in Deutschland unter Strafe stehen. Er bezahlt per Kreditkarte, angenommen Master oder Visa, einen Betrag von EUR 79,99. Dann schickt eine Dienststelle der Polizei 14 Schreiben an diverse Kreditkartenunternehmen mit Bitte um Prüfung, ob eine solche Summe von einem ihrer Konteninhaber an ein bestimmtes Konto im Ausland gegangen ist.
Dürfte die Kreditkartenfirma Auskunft erteilen?
Und nur zur Klarstellung: Wenn jemand im Internet strafbare Inhalte runterlädt, dann kann das niemand gut finden. Erst Recht, wenn es (zum Beispiel bei Kinderpornografie) gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft geht. Diese kranken Typen müssten auch mit allen Mitteln herausgefunden werden um Sie zur Verantwortung zu ziehen. Hierfür kann auch ruhig jeder, der sich nichts vorzuwerfen hat, seine Daten überprüfen lassen.
Im aktuellen Fall wurde m. W. gezielt nach Überweisungen eines bestimmten Betrages innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf ein bestimmtes Konto gesucht. Weil man in jedem dem Raster entsprechenden Einzelfall von einem Straftatbestand ausgehen konnte und nicht etwa blind alle getätigten Bewegungen verfolgte, erkenne ich aus meiner juristischen Laiensicht kein angreifbares Verhalten.
Was ich nicht verstehe: Wenn man das Zielkontos kennt, ist es dann nicht möglich, einfacher und hinsichtlich Datenschutz unbedenklicher, die vorhandenen Geldeingänge zurück zu verfolgen?
Was ich nicht verstehe: Wenn man das Zielkontos kennt, ist es
dann nicht möglich, einfacher und hinsichtlich Datenschutz
unbedenklicher, die vorhandenen Geldeingänge zurück zu
verfolgen?
Hab ich mir auch gedacht, wäre viel einfacher. Meine Antwort wäre: Die Bank kooperiert nicht. Die Kontoinhaber wären ja auch blöd für ihre mglw. strafbaren Handlungen eine „kooperative“ Bank aufzusuchen. Also a) unkooperative Bank und/oder b) so im Ausland, dass da mit dt. Anfragen nichts zu machen ist…
Sie dürfen und wenn sie auf bloße freundliche Anfrage nicht reagieren, gibt es eine richterliche Anordnung und der muß dann auf jeden Fall gefolgt werden.
Aber DARF/ DÜRFTE die Bank das?
Von 22 Mio. Kontenbesitzern die Umsätze prüfen?
Wie Wolfgang schon schrieb: Es wurden nicht per Hand oder EDV alle Umsätze geprüft, sondern alle Umsätze mit einem bestimmten Betrag geprüft, bei denen es einen bestimmten Begünstigten gab. Das ist klar genug eingegrenzt, um den Verdacht einer allgemeinen Überprüfung auszuräumen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Was ich nicht verstehe: Wenn man das Zielkontos kennt, ist es
dann nicht möglich, einfacher und hinsichtlich Datenschutz
unbedenklicher, die vorhandenen Geldeingänge zurück zu
verfolgen?
aus zwei Gründen ist das nicht ganz unproblematisch: Einerseits mangelt es u.U. an der Kooperationsbereitschaft des Kreditinstitutes, was umso wahrscheinlicher ist, wenn es im Ausland sitzt. Andererseits kann man mit Fug und Recht unterstellen, daß einem ausländischen Institut der eigene Kunde näher steht als die Strafverfolgungsbehörden eines fernen europäischen Landes.
Dies wiederum hat Einfluß auf die Reaktionsgeschwindigkeit bei der Bearbeitung der Anfrage (die wahrscheinlich eh über die örtlichen Strafverfolgungsbehörden laufen müßte, sofern überhaupt Rechtshilfeabkommen bestehen) und andererseits auf die Verschwiegenheit. In einer derart frühen Phase der Ermittlung kann man es nun gar nicht gebrauchen, wenn mutmaßliche Täter von den Ermittlungen erfahren.
Gruß,
Christian,
der es mal erlebt hat, daß eine namhafte südeuropäische Bank mutmaßlich in einen großen Betrugsfall nennenswert verstrickt war. Eine frühzeitige Einbeziehung des Instituts in die Ermittlungen wäre seinerzeit das allerletzte Mittel der Wahl gewesen und hätte die Sachverhaltsaufklärung wahrscheinlich erheblich erschwert.
Wie Wolfgang schon schrieb: Es wurden nicht per Hand oder EDV
alle Umsätze geprüft, sondern alle Umsätze mit einem
bestimmten Betrag geprüft, bei denen es einen bestimmten
Begünstigten gab. Das ist klar genug eingegrenzt, um den
Verdacht einer allgemeinen Überprüfung auszuräumen bzw. gar
nicht erst aufkommen zu lassen.
Laut Spiegel Online http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,458645,… wurden fünf Kriterien geprüft, die sämtlich erfüllt sein mussten, damit die Daten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden. Datenschutzrechtlich völlig unbedenklich, so der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Johann Bizer.
An sich eine überaus zweifelhafte Angelegenheit, wie der schleswig-Holsteinsche Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert zu bedenken gibt: „Dabei wird nicht nur nach positiven Merkmalen gesucht, die auf einen Verdächtigen hindeuten, sondern auch nach Merkmalen, bei denen man nur Vermutungen anstellen kann“ (http://www.heise.de/newsticker/meldung/83449)
An sich eine überaus zweifelhafte Angelegenheit, wie der
schleswig-Holsteinsche Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert
zu bedenken gibt: „Dabei wird nicht nur nach positiven
Merkmalen gesucht, die auf einen Verdächtigen hindeuten,
sondern auch nach Merkmalen, bei denen man nur Vermutungen
anstellen kann“
Von überaus zweifelhaft steht da aber nichts und der Abschnitt bezieht sich auch nicht auf den aktuellen Fall, sondern auf andere Möglichkeiten, die genutzt werden könnten. Und als wenn Deine „unwesentliche“ Verzerrung des Zitates noch nicht reichen würde, geht Heise seinem üblichen Hobby nach und dramatisiert die Sache gleich noch ein bißchen: Die -, Finanz- und Sozialbehörden dürfen nicht auf die Kontodaten (worunter jeder zweite auch die Umsätze verstehen dürfte) zugreifen, sondern nur auf die Stammdaten, also Inhaber, Verfügungsberechtigte, Anschrift, Eröffnungsdatum) zugreifen. Was daran problematisch sein soll ist mir ebenso unklar wie der Grund, warum das in diesem Zusammenhang überhaupt erwähnt wird.
Anders formuliert: Ich begreife nicht, warum man bei jeder Aktivität des Staates gleich das Ende aller Tage herbeireden muß. Das führt nur zum „Wölfe, Wölfe“-Effekt, nämlich dazu, daß sich für das Gezeter irgendwann niemand mehr interessiert.
Was ich nicht verstehe: Wenn man das Zielkontos kennt, ist es
dann nicht möglich, einfacher und hinsichtlich Datenschutz
unbedenklicher, die vorhandenen Geldeingänge zurück zu
verfolgen?
Wenn ich mich recht an die Sondersendungd es MDR gestern erinnere, dann liegt das Zielkonto bei einer Bank auf den Philippinen, und an die kommen dt. Ermittlungsbehörden kaum dran, zumal die Datenerhebung dort natürlich auch nur im Rahmen des dortigen Rechts möglich wäre. Da die dt. Ermittlungsbehörden aber ohnehin nur an Kunden aus Deutschland interessiert sind, reichte es ja aus von dt. Unternehmen herausgegebene Kreditkarten abzugleichen.
Gruß vom Wiz, der sich der Schelte des Anwaltsvereins nicht anschließt und mit der Sache so wie sie durchgeführt worden ist, überhaupt kein Problem hat, da die gewählten Kriterien sicherstellen, dass gegen einen hiernach gefundenen Kreditkarteninhaber ein hinreichender Tatverdacht besteht