Abführung ans AA von geschenktem Geld?

Hallo,

wenn ein Vater einem geringverdienenden eigenen Kind eine Unterstützung zukommen lässt, kann er das als „besondere Sonderausgaben“ von der Steuer absetzen.

Wenn das Kind aber nun arbeitslos ist, und er unterstützt es weiterhin ein wenig: Erfährt das Arbeitsamt, wenn der Vater das steuerlich geltend macht, vom Finanzamt davon, und muss das Kind dann den erhaltenen Betrag wieder abführen?

Grüße
Carsten

Meine Güte,

jetz habe ich schon 47 Klicks, dazu sogar einen Stern, aber immer noch keine Anwort auf meine Frage, die mir auf dem Herzen liegt.

Hat jemand eine Idee, wo ich eine kompetente Antwort erhalten könnte?

Grüße
Carsten

Hallo,

nachdem es bisher keine Antworten gab, habe ich mal Tante Google bemüht, schau mal hier rein, vielleicht hilft das:
Bei ALG II:
http://www.welt.de/wirtschaft/article13561259/Jobcen…
Bei ALG I ist das ohnehin irrelevant:
http://www.welt.de/finanzen/article3129055/Die-wicht…

Gruß
M.

Hallo

jetz habe ich schon 47 Klicks, dazu sogar einen Stern, aber
immer noch keine Anwort auf meine Frage, die mir auf dem
Herzen liegt.

Das könnte daran liegen, daß man sich zu Tode grübelt, warum sich das Arbeitsamt überhaupt dafür interessieren sollte, wenn ein Vater seinem Kind was schenkt.

Es könnte natürlich sein, daß Du gar nicht vom „Arbeitsamt“, also der Bundesagentur für Arbeit, sondern vom Jobcenter sprichst. Das wäre natürlich eine wichtige Information…

Falls das Jobcenter gemeint ist und das Kind bezieht ALG II , dann ist die Schenkung anzugeben. Dabei ist unerheblich, ob das Jobcenter es erfahren würde, wenn man in sozialbetrügerischer Absicht den Geldzufluss verschweigt.

Gruß,
LeoLo