Hallo,
wenn ein Vater einem geringverdienenden eigenen Kind eine Unterstützung zukommen lässt, kann er das als „besondere Sonderausgaben“ von der Steuer absetzen.
Wenn das Kind aber nun arbeitslos ist, und er unterstützt es weiterhin ein wenig: Erfährt das Arbeitsamt, wenn der Vater das steuerlich geltend macht, vom Finanzamt davon, und muss das Kind dann den erhaltenen Betrag wieder abführen?
Grüße
Carsten