Abführung der MWST bei Kleingewerbe nach §19

Hallo zusammen,

habe eine kurze Frage bzgl. der Abführung von MWST beim Betrieb eines Kleingewerbes nach dem bekannten §19 USTG.

Angenommen, jemand hat sich vor der Existenzgründung mit den Vor- und Nachteilen des bekannten §19 USTG befasst und handelt wie folgt:

  • Einkauf beim Großhändler immer brutto sozusagen
  • MWST auf den Rechnungen nicht ausweisen mit entsprechendem Hinweis

Nun dachte er bei seiner Sortimentszusammenstellung an folgendes Prozedere:

Kauf der Ware im Shop des Großhändlers, auf den netto Preis die 19% drauf rechnen = EK. Der liegt bspw. bei 40 €, UVP des Herstellers ist 60 €. Zwischen den 40 € und 60 € kann er nun machen was er will preismäßig, da er ja auch keine MWST an das FA abführen muss und auf jeden Fall unter den 17.500 € im Vorjahr und 50.000 im aktuellen Jahr liegen wird.

Nun sagte ihm aber ein befreundeter Shopbetreiber (ebenfalls §19 Anwender), dass er die 19% MWST von seinem Gewinn abziehen muss (bzw zurückstellen), da er darauf später noch Steuern zahlen muss, man irgendwas dafür Post vom FA bekommt usw

Welche Vorgehensweise ist denn nun korrekt?

Hallo,

also wenn jemand keine MwSt. ausweisen darf, musst der auch keine zurück stellen und abführen.
Da dieser somit auch nich Vorsteuerabzugsberechtigt ist, musst er zwar trotzdem brutto einkaufen, darf die Vorsteuer aber nicht von seiner Umsatzsteuer abziehen.

Kurz: Nr.1 wäre korrekt.

MfG

D.h. er könnte einfach die Brutto EK + x% Gewinn rechnen, welches seinen VK ergibt und hat die komplette Differenz (EK VK) als Gewinnspanne?

D.h. er könnte einfach die Brutto EK + x% Gewinn rechnen,
welches seinen VK ergibt und hat die komplette Differenz (EK
VK) als Gewinnspanne?

Ja.
Er darf nur keine MwSt. auf den Rechnungen ausweisen.