Hallo zusammen,
habe eine kurze Frage bzgl. der Abführung von MWST beim Betrieb eines Kleingewerbes nach dem bekannten §19 USTG.
Angenommen, jemand hat sich vor der Existenzgründung mit den Vor- und Nachteilen des bekannten §19 USTG befasst und handelt wie folgt:
- Einkauf beim Großhändler immer brutto sozusagen
- MWST auf den Rechnungen nicht ausweisen mit entsprechendem Hinweis
Nun dachte er bei seiner Sortimentszusammenstellung an folgendes Prozedere:
Kauf der Ware im Shop des Großhändlers, auf den netto Preis die 19% drauf rechnen = EK. Der liegt bspw. bei 40 €, UVP des Herstellers ist 60 €. Zwischen den 40 € und 60 € kann er nun machen was er will preismäßig, da er ja auch keine MWST an das FA abführen muss und auf jeden Fall unter den 17.500 € im Vorjahr und 50.000 im aktuellen Jahr liegen wird.
Nun sagte ihm aber ein befreundeter Shopbetreiber (ebenfalls §19 Anwender), dass er die 19% MWST von seinem Gewinn abziehen muss (bzw zurückstellen), da er darauf später noch Steuern zahlen muss, man irgendwas dafür Post vom FA bekommt usw
Welche Vorgehensweise ist denn nun korrekt?