Hallooochen zusammen! Ich stehe hier vor folgendem Problem. Mein Mann hat einen neuen Job. Wir sind verheiratet und haben ein minderjähriges Kind. Bei einem nettolohn von ca. 1.200 EUR, wieviel darf da gepfändet werden? Ich verstehe die Tabelle insoweit nicht, als daß da steht „unterhaltspflichtige Kinder“. Wir sind alle glücklich zusammen. Weiß nicht wie ich mich richtig ausdrücken soll. Freue mich über Hilfe.
Hallo und guten Abend,
da muss wieder mal ein Missverständnis vorliegen.Ich bin bei wer-weiss-was NICHT als Rechtsexperte registriert sondern als Fachmann für Excel!!
Hallo und guten Abend,
da muss wieder mal ein Missverständnis vorliegen.Ich bin bei
wer-weiss-was NICHT als Rechtsexperte registriert sondern als
Fachmann für Excel!!
wenn ich Dich richtig verstanden habe (kann nur das herauslesen, was Du mir jetzt mitgeteilt hast, was nicht wirklich viel ist) wurde bei Deinem Mann eine Lohnpfändung ausgebracht. Das „unterhaltspflichtige Kind“ ist somit Euer minderjähriges Kind (ausgehend davon, dass Ihr verheiratet seid!)
Falls Du kein eigenes Einkommen hast, wirst auch Du als „unterhaltspflichtig“ angesehen, das heißt, Dein Mann hat zwei Unterhaltspflichtige Personen.
Bei einem Nettoeinkommen bis 1289,00 ist bei einer der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für eine Person (Euer Kind)kein pfändbarer Betrag da, ab 1290,00 sind es dann 5,00 €, das kann man dann ablesen. Solltest Du kein Einkommen beziehst, fängt der pfändbare Betrag bei 1480,00 € an.
Solltet Ihr nicht verheiratet sein, solltest Du Dich auf jeden Fall nochmals bei mir melden.
Auch bei weiteren Fragen.
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Hallo Tanja, bei einem Nettolohn von 1200,00 und 1 Kind kann bei Deinem Mann nichts gepfändet werden.
Liebe Grüße und viel Glück in Eurer Familie
Isabella
hallo tanja,
bei einem familieneinkommen von 1200 euro netto im monat (ohne weiteres einkommen der ehefrau o.ä.), verheiratet, 1 kind, ist nichts pfändbar.
allerdings kommt es auch hierbei darauf an, welche art die schulden sind. bei unterhaltsschulden liegen die pfändungsfreigrenzen
ggfs. wesentlich niedriger. es kommt u.U. auch darauf an, wie der lohn gepfändet ist und ob z.b. im pfändungs- und überweisungs-
beschluss andere freigrenzen bestimmt sind. leider ist deine anfrage so ganz genau mit deinen angaben nicht zu beantworten.
am besten auskunft müßte dir die lohnbuchhaltung des arbeitgebers deines mannes geben können. ein anruf dort wäre sinnvoll.
mit freundlichem gruß
bb
Unterhaltspflichtige Kinder sind alle leiblichen Kinder und alle, die im Haushalt leben (aber nur bis zum 18. Lebensjahr). Laut Pfändungstabelle ist bei euch nichts zu holen. Jedenfalls nicht an Geldwerten. Natürlich kann auch aus Sparkonten gepfändet werden. Wenn ihr insgesamt also nur 1.200,00 € netto habt, müsst ihr euch nur gegen eine Pfändung wehren.
wenn ich Dich richtig verstanden habe (kann nur das
herauslesen, was Du mir jetzt mitgeteilt hast, was nicht
wirklich viel ist) wurde bei Deinem Mann eine Lohnpfändung
ausgebracht.
Er hat jetzt noch 3 Jahre die Wohlverhaltensperiode vor. Er musste INSO anmelden.
Das „unterhaltspflichtige Kind“ ist somit Euer
minderjähriges Kind (ausgehend davon, dass Ihr verheiratet
seid!)
Wir sind seit 1 Jahr verheiratet. Die Schulden hatte er vorher schon.
Falls Du kein eigenes Einkommen hast, wirst auch Du als
„unterhaltspflichtig“ angesehen, das heißt, Dein Mann hat zwei
Unterhaltspflichtige Personen.
Ich bin derzeit in Elternzeit und bekomme Elterngeld auf 2 Jahre ausgezahlt, Wohngeld und Kindergeld (insgesamt ca. 650 €). Zählt das als Einkommen? Ich arbeite noch nicht.
Bei einem Nettoeinkommen bis 1289,00 ist bei einer der
Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für eine Person (Euer
Kind)kein pfändbarer Betrag da, ab 1290,00 sind es dann 5,00
€, das kann man dann ablesen. Solltest Du kein Einkommen
beziehst, fängt der pfändbare Betrag bei 1480,00 € an.
Der pfändbare Betrag ist auf jeden Fall derselbe, egal ob wir zusammen sind oder getrennt wären? Aus dem Internet wird man nicht richtig schlau und ich bin wohl doch schon zu lange aus dem Beruf draußen.
Solltet Ihr nicht verheiratet sein, solltest Du Dich auf jeden
Fall nochmals bei mir melden.
Auch bei weiteren Fragen.
Hallooochen zusammen! Ich stehe hier vor folgendem Problem.
Mein Mann hat einen neuen Job. Wir sind verheiratet und haben
ein minderjähriges Kind. Bei einem nettolohn von ca. 1.200
EUR, wieviel darf da gepfändet werden? Ich verstehe die
Tabelle insoweit nicht, als daß da steht „unterhaltspflichtige
Kinder“. Wir sind alle glücklich zusammen. Weiß nicht wie ich
mich richtig ausdrücken soll. Freue mich über Hilfe.
um Dir wirklich eine genaue Auskunft geben zu können ist das, was Du mir erzählst etwas, sagen wir verwirrend.
Dein jetziger Mann hatte Inso angemeldet und ist jetzt in der Wohlverhaltensphase. Die Wohlverhaltensphase bedeutet, dass er sich - um die Restschuldbefreiung bekommen zu können - in dieser Zeit nichts Neues „zu schulden“ kommen lassen darf.
Da Du mich nach der Pfändungsgrenze gefragt hast, gehe ich davon aus, dass in dieser Phase nun neue Schulden von ihm gemacht wurden, aus denen der Gläubiger nun die Zwangsvollstreckung betreibt und - so wie ich Dich verstandenen habe - einen Pfändungsbeschluss beim Arbeitgeber erwirkt hat.
Wenn Dein Mann also in der Wohlverhaltensphase ist, hat doch sicherlich der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger mitgeteilt, dass ein Insolvenzverfahren läuft. Deshalb verstehe ich die Pfändung nicht bzw. den Gläubiger nicht, da die Pfändung ihm nichts bringt, es sei denn, es gibt für den Pfändungsantrag einen Grund, der es ihm auch erlaubt innerhalb der Wohlverhaltensphase zu vollstrecken und nicht - aufgrund der neuen Schulden - den Antrag zu stellen, dass Deinem Mann die Restschuldbefreiung versagt wird.
Verdient Dein Mann wirklich nur 1200 netto oder ist das bereits der Betrag, der ihm aufgrund des Inso-Verfahrens bleibt und er führt an seinen Inso-Verwalter monatliche Beträge ab?
Wie Du siehst fehlen mir hier ein paar genaue Zusammenhänge, so dass ich ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, nicht wirklich eine konkrete Antwort geben kann. Falls Du magst, kannst Du mir ja die Situation nochmals genauer schildern.
Gruß Iris
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hallo Tanja, leider kann ich dir keine Auskunft geben. wende dich doch an ein mehrgenarionenhaus oder haus der Familie. Die verfügen über hervorragende Dienste die dir eventuell auch kostenlose Rechtsberatung geben
Gruß eifelmädche
Hallo Tanja,
ich weiß es nicht genau, habe aber mal eine Pfändungstabelle rausgesucht. Demnach ist bei 2 unterhaltsberechtigten Personen (Frau und Kind) keine Pfändung möglich.
Hier die Internetanschrift in der ihr die Tabelle findet.