Tach’chen.
Angenommen, man wolle Lebensmittel (speziell Speiseöle) in großen Mengen kaufen und in kleinen verkaufen, also abfüllen und weiterveräußern, so wie das oftmals auf Weihnachtsmärkten und alternativen Märkten angeboten wird (Tollwood etc.).
Welche gesetzlichen Regelungen gäbe es zu beachten? Sind spezielle Genehmigungen notwendig? Gibt es Auflagen?
Vielen Dank
TTR
dazu könntest du das veterinäramt um auskunft kontaktieren.
Hallo,
veterinäramt
meinst du nicht das Gesundheitsamt, weil es hier eher nicht um Tiere geht. Abgesehen davon könnte noch eine Gewerbeanmeldung (mit allem, was da dranhängt) nötig sein. Ob man das Eichamt auch noch aufsuchen muß, wäre auch noch zu klären.
Ich würde mal bei der zuständigen IHK vorsprechen, weil ich spontan bestimmt noch irgendwas vergessen habe.
Cu Rene
Hallo,
soweit ich weiß mußt Du beim Umfüllen entsprechende Hygienevorschriften beachten. Das heißt es muß in einem sterilen gefliesten und gut belüftbaren Raum passieren. Der Umfüller muß Handschuhe tragen und ein Gesundheitszeugnis wegen Lebenmitteln u.s.w. haben.
Alles totaler Schwachsinn! Wir würden auch gerne selber füllen und umpacken.
Das hat aber System, denn nur so wird der gute und umweltfreundliche „Tante Emma“ Laden mit offenen Lebenmitteln u.s.w. garantiert verhindert. Die Wirtschaft hat kein Interesse daran das irgendwer selber abfüllt und räumt so mit der Politik das Feld für die Industrieprodukte. Der Kunde glaubt dann noch das wäre weniger giftig. Heutzutage hat man mehr Angst vor ein paar Bazillen, als vor den tasächlich vorhandenen Gefahren durch Umweltbelastungen und Schadstoffen.
Alles Gute
Kai