Abgabe der Einkommensteuererklärug 2006

Hallo,

wäre es noch möglich eine Steuererkärung für das Jahr 2006 abzugeben, wenn das Einkommen einzig und allein aus 19er Einkünften besteht und eine Veranlagung demnach freiwillig ist bzw war? Oder kann man sich die Abgabe sparen?

Im Gesetz und auch bei Google finde ich nichts entsprechendes.

Mit freudlichen Grüßen

Kanzler

Hi !

Abgabe ist noch möglich.

Früher stand im § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die Beschränkung auf 2 Jahre. Diese ist mittlerweile weggefallen. Es gelten daher die Regelungen der AO.

BARUL76

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Danke Barul,

welche Regelungen in der AO meinst du explizit? Ich glaub dir natürlich, aber ich würde es auch gerne nochmal schwarz auf weiss im Gesetz nachlesen.

Mit freundlichem Gruß

Kanzler

Hi !

§ 46 EStG neu
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Länge der Frist (Absatz 2 Nr. 2)
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

Beginn der Frist (Absatz 2 Nr. 1)
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__170.html

BARUL76

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Dankeschön!