Abgabe der Steuererklärung verpflichtend?

Meine (noch-) Frau und ich haben uns im Januar 2015 voneinander getrennt. Bis Juni 2015 bestand allerdings noch ein gemeinsamer Haushalt. Im Dezember hat sie die Scheidung eingereicht. Wir waren im Jahr 2015 in der Kombination III & IV steuerlich veranlagt. Im Dezember informierte ich das FA über meinen Wechsel in StKl I.
Nun zu meiner Frage…
Bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Wenn man in I ist, muss man diese doch nicht mehr machen?!?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Hallo Pascal,

so, wie du das beschrieben hast, musst du für 2015 noch eine Erklärung machen, siehe hier
Wenn du in 2016 durchgehend in Steuerklasse I bist und keine anderen Einkünfte hast, kein z.B. ALG oder Krankengeld beziehst, dann brauchst du keine Steuererklärung machen. Oft rentiert es sich aber trotzdem, z.B. wenn man Werbungskosten von mehr als 1000 € hat.
Da du in Scheidung lebst, kann auch der Trennungsunterhalt geltend gemacht werden. Hier müssen sich allerdings beide einig sein, weil der Unterhalt bei einem Ex als Ausgabe steuermindernd ist und bei dem anderen Ex als Einnahme deklariert wird.

Im Übrigen wird bei Verheirateten bei der Ermittlung der ESt. die sg. Splittingtabelle herangezogen. Hier bezahlt man in den meisten Fällen auch weniger Steuern.

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