Meine (noch-) Frau und ich haben uns im Januar 2015 voneinander getrennt. Bis Juni 2015 bestand allerdings noch ein gemeinsamer Haushalt. Im Dezember hat sie die Scheidung eingereicht. Wir waren im Jahr 2015 in der Kombination III & IV steuerlich veranlagt. Im Dezember informierte ich das FA über meinen Wechsel in StKl I.
Nun zu meiner Frage…
Bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Wenn man in I ist, muss man diese doch nicht mehr machen?!?
Vielen Dank für Ihre Antworten.