Ich habe gehört, dass man in den letzten Jahren von der Abgabe der Gewerbesteuererklärung befreit wäre, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wären (Umsatz Gewinn etc.). Ist dies heute auch noch so? Oder muß man jetzt immer, Stichwort: Kleinunternehmer. Wer weiß Gebaueres. Dankeschön und schönen Sommer.
Moinsen,
den Begriff „Kleinunternehmer“ gibt im groben nur in der Umsatzsteuer. Und die hat nix mit der Gewerbsteuer zu tun. Den gab’s mal in der Gewerbesteuer, aber das Steuerrecht unterliegt ja ständigen Änderungen.
Gewerbesteuer zahlen alle die, die gewerbesteuerpflichtig sind. Allerdings unterscheidet man nun hier zwischen natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen. Natürliche Personen und Personengesellschaften können von Ihrem Gewerbeertrag einen Freibetrag von 24.500 € abziehen. Ist dann die Summe kleiner gleich null, dann ist auch keine Gewerbesteuer zu zahlen.
Schöne Grüße
e
§ 25 GewSt-DV link inside
Hi !
§ 25 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung bestimmt, wer zur Abgabe einer Gewerbesteuer-Erklärung verpflichtet ist.
In den letzten Jahren hat es an dieser Vorschrift keine großartigen Änderungen gegeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25…
BARUL76
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Hallo,
wobei das mit dem Freibetrag von 24.500 Euro auch nicht das letzte Wort ist, da der einkommensteuerliche Gewinn zwar unter 24500 liegen kann, durch Zurechnungen nach dem Gewerbesteuergesetz aber sehr wohl trotzdem diese gewerbesteuerliche Grenze überschreiten kann.
Außerdem ist es ratsam bei Verlusten eine Gewerbesteuererklärung einzureichen, um so einen Verlustvotrag erhalten zu können.
Gruß
Lawrence