Hallo,
angenommen man war über Jahre hinweg zu einer Steuererklärung nicht verpflichtet, hat die Einkommesteuererklärung aber innerhalb der 2 Jahre nach dem veranlagungszeitraum abgegeben. Durch geänderet Einkommesnverhältnisse wird man nun zu einer Erklärung verpflichtet. Man versäumt aber nun den Abgabetermin 31.Mai des jeweiligen Folgejahres. Was sind die Folgen ?
(Der Besagte ist Angestellter und hat mit einer STeuerrückerstattung zu rechnen)
Danke und Gruß
Frank