Abgabe Steuererklärung (Einkommensteuer)

Hallo,

angenommen man war über Jahre hinweg zu einer Steuererklärung nicht verpflichtet, hat die Einkommesteuererklärung aber innerhalb der 2 Jahre nach dem veranlagungszeitraum abgegeben. Durch geänderet Einkommesnverhältnisse wird man nun zu einer Erklärung verpflichtet. Man versäumt aber nun den Abgabetermin 31.Mai des jeweiligen Folgejahres. Was sind die Folgen ?
(Der Besagte ist Angestellter und hat mit einer STeuerrückerstattung zu rechnen)

Danke und Gruß
Frank

Bisher war es eher unüblich, jedoch werden heutzutage auch in Erstattungsfällen Verspätungszuschläge lt. § 152 AO festgesetzt. In einem mir bekannten Bundesland werden auch bei Erstattungen und verspäteter Abgabe maximal 25 Euro Verspätungszuschlag von der Erstattung einbehalten.