Abgabefrist bei Pflicht zu EkSt-Erklärung

Hallo zusammen,

wo im Gesetz steht eigentlich, dass die EkSt-Erklärung bis zum 31.5. abzugeben ist?

Und dann noch eine Frage:
Gesetzt den Fall, Herr Y habe ein Gewerbe, seine Abrechnung für 2009 zeitig fertig und die Umastzsteuererklärung schon mal Anfang Februar des Folgejahres abgegeben.
Wie ist es zu erklären, dass ihn das FA in der Eingangsbestätigung der Umastzsteuererklärung dazu auffordert, die EkSt-Erklärung 2009 bis Anfang März 2010 abzugeben??

Letzteres ist auch völlig unrealistisch, da für die anderen Einkunftsarten in der EkSt-Erklärung frühestens Anfang Mai alle erforderlichen Daten beisammen sind.

Was tun?
Herr Y plant, zunächst mal beim FA zu fragen, wass die sich bei dieser Aufforderung gedacht haben.

LG
JK

wo im Gesetz steht eigentlich, dass die EkSt-Erklärung bis zum
31.5. abzugeben ist?

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html

Wie ist es zu erklären, dass ihn das FA in der
Eingangsbestätigung der Umastzsteuererklärung dazu auffordert,
die EkSt-Erklärung 2009 bis Anfang März 2010 abzugeben??

Das ist nicht ok, das es gegen das Gesetz verstößt

Was tun?

Dem FA einen netten Brief schreiben.

Danke für die Info!

Gruß JK

Das ist nicht ok, das es gegen das Gesetz verstößt

War das nicht so, dass in Einzelfällen auch vorab angefordert werden kann?

War das nicht so, dass in Einzelfällen auch vorab angefordert
werden kann?

Vorab ja, aber nicht vor dem gesetzlichen Termin.

Also frühestens zum 31.05.

Was tun?

Dem FA einen netten Brief schreiben.

Habe erst mal angerufen (Durchwahlnummer stand auf dem Brief) und nach dem Warum/Wieso gefragt.

Antwort (südhessischer Originalton):
„Kaa Ahnung, vergesse ses, verroppe ses!
Do kommt nix nach.“

Ach, unser FA kann manchmal so herrlich unbürokratisch sein, und das nicht nur am Rosenmontag.
Aber wo es drauf ankommt sind sie fest:
„Kann ich auch gleich eine Fristverlängerung bis September haben?“
„Naa, des geit nur schriftlisch!“

Gruß JK