Abgabefrist Einkommenssteuererklärung

Hallo,

wer seine Erklärung über einen Steuerberater abwickelt,hat bis Ende des Jahres noch Zeit zur Abgabe,ansonsten gilt der 31.Mai.
Nun haben wir aber schon Juli und eine Anfrage auf Fristverlängerung
wurde auch nicht getätigt.
Wann müsste man mit einer Steuerschätzung rechnen ?
Werden evtl. Forderungen mit der nachgereichten Erklärung wieder verrechnet ?

Vielen Dank
MfG

erfahrungsgemäß erinnert das FA irgendwann an die Erklärung und setzt eine Frist! Sollte dennoch ein Schätzbescheid kommen, muss man Einspruch innerhalb eines Mionats einlegen und die Erklärung einreichen!

E.

Erst kommt die Erinnerung, dann die Zwangsgeldandrohung und schließlich die Zwangsgeldfestsetzung. Erst danach kann u. Umständen es zu einer Schätzung kommen, wobei die Finanzbehörden angewiesen sind, zuerst das Zwangsverfahren bis zum Ende zu betreiben, was ggf. Ersatzzwangshaft auslösen könnte.

Hi
wenn du bei dem Antrag auf Fristverlängerung ein Datum angegeben hast, dürfte das i.O. sein.
Bei dem hiesigen Finanzamt wird in solchen Fällen „stillschweigend“ die Verlängerung gewährt - Porto kann gespart werden.

Sonst: Anrufen und nachfragen

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Zwangsgeldfestsetzung zur Erklärungserzwingung ist eher die Ausnahme. Normalerweise wird 1, 2 oder auch 3 mal erinnert und dann geschätzt.
Zwangsmittel sind natürlich theoretisch möglich, praktisch hier aber selten, einfach schon deshalb, weil ein geschätzter Fall in der Statistik erstmal als erledigt gilt.

LG,
Markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

im Prinzip richtig. Normalerweise steht ein Schätzungsbescheid (außer bei hartnäckigen Sich-schätzen-Lassern) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann also bis zur Verjährung jederzeit geändert werden.
Die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe bleibt natürlich schon bestehen, kommt keine Erklärung, kann auch jederzeit z.B. noch ein höherer Schätzbescheid nachkommen.

LG,
Markus

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In dem Bundesland wo ich tätig bin wird nach einer Erinnerung nie geschätzt sondern es kommt immer zur Zwangsgeldfestsetzung.

Und wenn das Zwangsgeld nicht gezahlt wird, dann ist das ein Fall für die Ersatzzwangshaft. Zumindest sind die Finanzämter in Hessen zu diesen Maßnahmen angewiesen. Einfach mal etwas schätzen damit der Fall vom Tisch ist, das läuft hier nicht.

Vielleicht ist das bei Ihnen im Osten der Fall, würde mich nicht wundern.

Ja, bei die Hessen macht mans umständlich :wink:
Und Bayern liegt eigentlich doch mehr süd- als östlich (ich habs grad nachgeschaut!)

Hi,

in Baden-Württemberg (südlich von Hessen :wink: wird 2 mal gemahnt, dann Zwanggeld angedroht, anschließend die Schätzung angedroht und schließlich geschätzt. Es hängt auch von den Anweisungen im Amt ab, ob es etwas anders gestaltet wird. Mit der Schätzung ist der Fall statistisch erfasst…

Schöne Grüße
C.

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