Bis wann muss man als Normalsterblicher eigentlich seine Einkommensteuerklärung abgegeben haben?
Pflichtveranlagung: 31.5 des Folgejahres
Pflichtveranlagung mit StB: 31.12 des Folgejahres
Antragsveranlagung: innerhalb 4 Jahren
Einzelfristverlängerung bei Pflichtveranlagung möglich