Hallo liebe User,
ich habe über ein Jahr ein FSJ gemacht, das am 31.07 nun enden wird. Da ich erst zum WS ein Studium beginnen werde, muss ich mich folglich für August und September arbeitssuchend melden und bekomme ALG I. Ich hab schon bei der Arbeitsagentur angerufen, wann ich das denn tun soll und bekam die Antwort, dass es reicht, wenn ich mich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich vorstelle. Voraussetzung ist allerdings, dass ich während des FSJ Abgaben an die AL-Versicherung gemacht habe. Ich hab mal einen Blick auf die Abrechung geworfen und gesehen, dass zwar nicht ich, aber mein AG Abgaben gemacht hat. Interessiert es die Arbeitsagentur, von wem die Abgaben jetzt genau kamen oder hab ich die Voraussetzung erfüllt? Und reicht es wirklich, sich am ersten Tag vorzustellen? Das kommt mir ein bisschen komisch vor.
Danke im Voraus!
Lg, littlesnowdrop